ABDA will Klarstellungen bei PCR-Test-Vergütung |
Ev Tebroke |
30.11.2021 16:45 Uhr |
Antigentest positiv? Dann braucht es einen PCR-Test, um eine Infektion mit dem Corona-Virus eindeutig belegen zu können. Künftig sollen auch Apotheken solche PCR-Tests in der Offizin anbieten und dafür vergütet werden. / Foto: imago images/Pressedienst Nord
Im Zuge des bedrohlichen Corona-Infektionsgeschehens setzt die geschäftsführende Regierung auf eine Ausweitung des PCR-Test-Angebots. Denn nur diese mittels Nukleinsäurenachweis durchgeführten Tests bieten valide Erkenntnisse, ob eine Person sich mit dem Coronavirus infiziert hat. Bislang werden solche Tests ausschließlich in den medizinischen Laboren ausgewertet. Apotheken dürfen zwar PCR-Abstriche durchführen, müssen diese zur Auswertung dann aber an die Labore weiterleiten. Sie können auch sogenannte Point-of-Care-Tests-(PoC-PCR-Tests) anbieten, unter Beachtung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Abrechnen können sie diese Tests jedoch nicht. Denn laut §9 der aktuellen Corona-Testverordnung (TestV) gelten diese als Leistung der Labordiagnostik und können auch nur durch medizinische Labore abgerechnet werden. Das soll sich laut einem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nun ändern. Künftig sollen auch Apotheken und Ärzte PoC-PCR Tests abrechnen können. Die Vergütung ist mit 30 Euro pro Test veranschlagt und liegt damit niedriger als bei den Laboren, die derzeit 43,56 Euro pro Testung erhalten. Die ABDA begrüßt die geplante Änderung zwar grundsätzlich. Hat aber erheblichen Änderungsbedarf.
Die geplante Vergütungshöhe hält die Bundesvereinigung für »deutlich zu niedrig kalkuliert«. Dafür würden die Apotheken die Tests nicht anbieten können, heißt es in der Stellungnahme. ABDA-Recherchen zufolge kosteten allein die erforderlichen Verbrauchsmaterialien pro Test bei marktüblichen Anbietern rund 35 Euro. Hinzu kämen noch die Kosten für die PCR-Testgeräte (Kauf oder Miete) sowie der administrative und personelle Aufwand für die Testdurchführung. »Nicht ohne Grund werden ärztlicherseits für Selbstzahler momentan für PCR-Testungen regelmäßig Preise von über 70 Euro aufgerufen«, betont die Bundesvereinigung.
Abgesehen von der Vergütung sieht die ABDA aber auch noch Klärungsbedarf bei der Frage, wer Anspruch auf solche PoC-PCR-Tests in der Apotheke haben soll. Derzeit definiere die TestV dies nur »teilweise«. Bislang hat laut § 4b TestV nur Anspruch, wer zuvor einen positiven Antigentest gemacht hat. Darüber hinaus dürfen im Rahmen der Teststrategie auch symptomatische Personen einen solchen Test kostenlos in Anspruch nehmen. Sollten die PoC-PCR-Tests nur nach positivem Antigentest eingesetzt werden, müsste dies aus Sicht der ABDA eindeutig im Wortlaut klargestellt werden. Die ABDA regt jedoch an, »den Anwendungsbereich weiter zu ziehen und PoC-PCR-Tests und PCR-Labortests grundsätzlich – mit der Ausnahme variantenspezifischer Testungen – gleichzusetzen«, ohne Unterscheidung nach Anbietern.
Darüber hinaus ist die ABDA skeptisch, dass die geplante »Kooperation mit den medizinischen Laboren« schlüssig umsetzbar ist. Der neue TestV-Entwurf sieht vor, dass Apotheken positive PCR-Testergebnisse taggleich an die Labore übermitteln und letztere diese dann für die Apotheken per DEMIS an die Gesundheitsämter und das Robert-Koch-Institut (RKI) melden sollen. Auch diese Rechtspflicht müsste sich aus dem Wortlaut der Verordnung ergeben, so die ABDA. Eine solche Pflicht würde ihrer Ansicht nach aber die Umsetzbarkeit der Regelung deutlich erschweren.
»Die ärztlichen Labore haben schon kein Interesse daran, dass die Apotheken PoC-PCR-Tests durchführen, und erst recht nicht, dass sie für diese noch Fremddaten melden sollen.« Auch sei nicht absehbar, welche Kosten eine solche Regelung zusätzlich mit sich bringen würde. Jedenfalls möchte die ABDA sichergestellt wissen, dass Labore keinen Unterschied in ihren Vereinbarungen zwischen testenden Arztpraxen und Apotheken machen dürfen.
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