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Corona-Testverordnung

ABDA will Klarstellungen bei PCR-Test-Vergütung

Um flächendeckend mehr PCR-Tests anbieten zu können, sollen künftig auch Apotheken solche Tests durchführen und abrechnen können. Das sieht ein Entwurf zur Änderung der Corona-Testverordnung vor.  Die ABDA drängt jedoch auf einige Klarstellungen im Verordnungsentwurf.
Ev Tebroke
30.11.2021  16:45 Uhr
ABDA will Klarstellungen bei PCR-Test-Vergütung

Im Zuge des bedrohlichen Corona-Infektionsgeschehens setzt die geschäftsführende Regierung auf eine Ausweitung des PCR-Test-Angebots. Denn nur diese mittels Nukleinsäurenachweis durchgeführten Tests bieten valide Erkenntnisse, ob eine Person sich mit dem Coronavirus infiziert hat. Bislang werden solche Tests ausschließlich in den medizinischen Laboren ausgewertet. Apotheken dürfen zwar PCR-Abstriche durchführen, müssen diese zur Auswertung dann aber an die Labore weiterleiten. Sie können auch sogenannte Point-of-Care-Tests-(PoC-PCR-Tests) anbieten, unter Beachtung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Abrechnen können sie diese Tests jedoch nicht. Denn laut §9 der aktuellen Corona-Testverordnung (TestV) gelten diese als Leistung der Labordiagnostik und können auch nur durch medizinische Labore abgerechnet werden. Das soll sich laut einem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nun ändern. Künftig sollen auch Apotheken und Ärzte PoC-PCR Tests abrechnen können. Die Vergütung ist mit 30 Euro pro Test veranschlagt und liegt damit niedriger als bei den Laboren, die derzeit 43,56 Euro pro Testung erhalten. Die ABDA begrüßt die geplante Änderung zwar grundsätzlich. Hat aber erheblichen Änderungsbedarf.

Die geplante Vergütungshöhe hält die Bundesvereinigung für »deutlich zu niedrig kalkuliert«. Dafür würden die Apotheken die Tests nicht anbieten können, heißt es in der Stellungnahme. ABDA-Recherchen zufolge kosteten allein die erforderlichen Verbrauchsmaterialien pro Test bei marktüblichen Anbietern rund 35 Euro. Hinzu kämen noch die Kosten für die PCR-Testgeräte (Kauf oder Miete) sowie der administrative und personelle Aufwand für die Testdurchführung. »Nicht ohne Grund werden ärztlicherseits für Selbstzahler momentan für PCR-Testungen regelmäßig Preise von über 70 Euro aufgerufen«, betont die Bundesvereinigung.

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