ABDA warnt vor Honorarkürzung im laufenden Monat |
Ausreichend Ware im Markt: Die Versorgungslage bei Spritzen und Kanülen hat sich deutlich entspannt. / Foto: Imago Images/Joerg Boethling
Zu Jahresbeginn setzt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Plan um, den sie schon lange mit sich trägt. Spritzen und Kanülen soll der Großhandel dann nicht mehr automatisch beilegen, wenn es an die Auslieferung der Covid-19-Impfstoffe geht. Stattdessen sollen Ärzte das Impfzubehör selbst bestellen und dafür auf Wunsch auch einen anderen Weg als über die Apotheke wählen.
Hintergrund ist die Verfügbarkeit der Produkte. So ist die Versorgungslage beim Impfzubehör inzwischen nicht mehr so angespannt wie noch zu Beginn der Impfkampagne in diesem Frühjahr. Da kein Engpass mehr droht, will der Staat nicht länger den Beschaffungsweg für Spritzen und Kanülen bestimmen. Damit bleibt die Verteilung nur noch bis zum Ende des Jahres an Grossisten und Offizinen geknüpft. Zugleich sinkt für die verbleibenden Wochen das Honorar, das der Großhandel für die Aufteilung des Impfzubehörs erhält um 25 Cent pro Vial.
Auch wenn die Apotheken davon nicht direkt betroffen sind, sieht die ABDA dennoch ein Problem. Schließlich rechnen die Offizinen die Impfstoffversorgung nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Großhändler mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung ab. In einer Stellungnahme drängt die ABDA daher auf eine Änderung der Vergütung zum 1. Dezember und nicht wie bislang vorgesehen am Tag nach Verkündung im Bundesanzeiger. Demnach würde eine Umstellung im laufenden Monat »die bürokratische Belastung der Apotheken unnötig mindestens verdoppeln, ohne dass diese dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten könnten«.
Darüber hinaus verweist die Bundesvereinigung auf die Besonderheiten im Umgang mit Spikevax ® von Moderna. Für eine Booster-Impfung mit diesem Vakzin benötigen Ärzte nur eine halbe Dosis, sodass ein Vial in diesem Fall für deutlich mehr Impfungen ausreicht. Spritzen und Kanülen hingegen werden in doppelter Menge gebraucht. »Die Absenkung der Vergütung für Impfbesteck und -zubehör läuft diesem Bedarf entgegen«, schreibt die ABDA.
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