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Stellungnahme ApoVWG
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ABDA: PTA-Vertretung ersatzlos streichen

Ende Januar soll das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Bundesrat erstmals besprochen werden. In ihrer Stellungnahme konzentriert sich die ABDA auf sieben Kernthemen.
AutorAlexander Müller
Datum 07.01.2026  12:42 Uhr

Staatshaftung bei illegalen Boni

Der Gesetzgeber will mit dem ApoVWG zudem die Paritätische Stelle stärken, die mit Vertretern des GKV-Spitzenverbands und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) besetzt ist und Verstöße gegen die Preisbindung ahnden soll. Doch aufgrund von Haftungsfragen ist die Stelle bislang nicht gegen die Boni-Aktionen der großen Versender vorgegangen.

Und auch die geplante Verteilung des Haftungsrisikos auf beide Partner bringt aus Sicht der ABDA keine Verbesserung. Stattdessen müsse das Haftungsrisiko für verhängte Vertragsstrafen oder Versorgungsausschlüsse vom Staat übernommen werden, »damit Verstöße gegen die sozialrechtliche Preisbindung zukünftig sanktioniert werden können«, fordert die ABDA. Bei Versorgungsausschlüssen großer Versender seien diese Risiken weder für die handelnden Personen noch für die Rahmenvertragspartner zumutbar, »schlimmstenfalls existenzvernichtend«, so die ABDA.

Versorgung nicht als Selbstzahler-Leistung

Mit dem ApoVWG sollen Apotheken mehr Freiheiten bei der Versorgung chronisch Kranker erhalten und unter bestimmten Bedingungen auch definierte Arzneimittel ohne Vorlage eines Rezeptes abgeben dürfen. Grundsätzlich findet es die ABDA zwar begrüßenswert, dass das Leistungsspektrum der Apotheken ausgebaut und eine nahtlose Arzneimittelversorgung gestärkt wird. Die Patienten dürften aber nicht durch finanzielle Belastungen von einer Inanspruchnahme abgehalten werden, da die Krankenkassen im Falle einer ärztlichen Verordnung ohnehin für die Kosten aufkommen müssten. Mit einer Selbstzahlerleistung könnte das Sachleistungsprinzip in der GKV unterlaufen werden, fürchtet die ABDA.

pDL ohne Rezept

Bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sollen laut Gesetzentwurf künftig von Ärzten verordnet werden. Die ABDA setzt sich dafür ein, dass Medikationsmanagement bei komplexer Dauermedikation oder bei neu verordneter Dauermedikation auch ohne vorherige ärztliche Verschreibung in der Apotheke angeboten werden darf. Internationale Erfahrungen belegten, dass Medikationsmanagementleistungen bei ausschließlicher ärztlicher Verordnung kaum in Anspruch genommen würden.

Und die ABDA fordert zusätzlich die Aufnahme einer weiteren pDL: Die »Kontinuierliche Pflege des elektronischen Medikationsplans inklusive AMTS-Checks« für Versicherte mit entsprechendem Anspruch im Rahmen eines Einschreibemodells bei einer Vor-Ort-Apotheke könne die Qualität von Medikationsplänen deutlich steigern, ist man bei der ABDA überzeugt. Das zeigten auch internationale Studien.

Als weitergehende Forderung regt die ABDA eine Entschließung des Bundesrates an, durch die die Bundesregierung aufgefordert wird, die apothekenrechtlichen Begrifflichkeiten durchgehend »eindeutig und widerspruchsfrei« zu verwenden. Genau unterschieden werden müsse zwischen der mit der Betriebserlaubnis definierten »Apotheke« und ihren einzelnen »Betriebsstätten« sowie Apotheker als »Erlaubnisinhaber«, »Filialleiter«, zukünftig möglicherweise »Zweigapothekenleiter« und approbierte Angehörige des pharmazeutischen Personals.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats wird sich am 14. Januar erstmals mit dem ApoVWG befassen. Im Plenum der Länderkammer wird das Gesetz dann am 30. Januar besprochen.

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