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PTA-Reform im Bundesrat

ABDA kontert Ausschüsse

Am morgigen Freitag berät das Plenum des Bundesrats über das geplante PTA-Reformgesetz, das die Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten neu regeln soll. Vergangene Woche legten die zuständigen Ausschüsse der Länderkammern ihre Empfehlungen vor. Diese decken sich kaum mit den Forderungen der ABDA. Die Bundesvereinigung verteidigt jetzt noch einmal ihre Positionen.
Christina Müller
10.10.2019  11:32 Uhr

»Aus unserer Sicht führen die Empfehlungen der Ausschüsse nicht zu einer Steigerung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufs der PTA«, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme. »Wir haben vielmehr die Sorge, dass die Ausbildung der PTA an Stringenz verliert, sie unnötig kompliziert wird und damit für alle Beteiligten aufwendig gemacht wird, ohne dass daraus ein adäquater Zugewinn resultiert.«

Ein Punkt, an dem sich die ABDA stößt, ist die Forderung der Ausschüsse, die PTA-Ausbildung von bisher zweieinhalb auf drei Jahre zu verlängern. Schulische und praktische Phasen sollen sich dabei abwechseln. Das hält die ABDA für kaum umsetzbar in den Offizinen. Der organisatorische Aufwand werde demnach für die ausbildenden Apotheken steigen. Die meisten Betriebe können laut Stellungnahme nur einen PTA-Praktikanten aufnehmen, der dann lediglich blockweise anwesend wäre. »Es wird somit schwierig sein, PTA-Auszubildende reibungslos in den Apothekenbetrieb zu integrieren und ihre Ausbildung konsequent zu fördern.«

Die Empfehlung der Ausschüsse, Ausbildungsdauer und Ausbildungsstruktur an andere Gesundheitsfachberufe anzupassen, ist aus der Sicht der ABDA weder sachgerecht noch erforderlich. »Wir bitten daher den Bundesrat dringend, seine Position zu Struktur und Dauer der Ausbildung zu überdenken.«

Von dem Vorhaben, die Inhalte bestimmter Unterrichtsfächer zugunsten anderer Gebiete zu schrumpfen, will die Bundesvereinigung nicht abrücken. Die Ausschüsse erachten Kürzungen in den Fächern »Allgemeine und pharmazeutische Chemie« sowie »Chemisch-pharmazeutische Übungen« für nicht vertretbar. Die ABDA hält dagegen: »Es ist festzustellen, dass die Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln im Vergleich zu der Zeit, als der PTA-Beruf geschaffen wurde, eine deutlich geringere Rolle spielt.« Die Analysenmethoden hätten sich weiterentwickelt und moderne apothekengerechte Verfahren ersetzten heute weitgehend zeitintensive nasschemische Methoden. »Vor diesem Hintergrund halten wir die in dem PTA-Reformgesetz vorgesehene Kürzung der genannten Fächer für angemessen, da die dadurch gewonnenen Unterrichtsstunden für Fächer verwandt werden können, die in der Apothekenpraxis eine weitaus größere Bedeutung haben.«

Die Forderung, die Gesamtverantwortung für die PTA-Ausbildung den Ländern und damit insbesondere den Schulen zu übertragen, lehnt die ABDA entschieden ab. »Wir weisen darauf hin, dass nach § 7 Apothekengesetz (ApoG) die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke den Apothekenleiter zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung verpflichtet«, argumentiert sie. Das ApoG lege zudem fest, dass der Betrieb der Apotheke – und folglich auch die Ausbildung der PTA – in der ausschließlichen Verantwortung des Inhabers der Betriebserlaubnis liegt und Einflussnahmen Dritter ausgeschlossen sind. »Eine Aufspaltung der Verantwortung oder gar die Übertragung der Verantwortung für die in der Apotheke beschäftigten PTA-Praktikanten auf die Schule steht aus unserer Sicht mit diesen Grundsätzen im Widerspruch.«

Die Kompetenzerweiterung für PTA sieht die ABDA nach wie vor kritisch. »Der Beruf des PTA wurde 1968 geschaffen, um dem Apotheker eine fachlich gut ausgebildete Kraft zur Seite zu stellen, die ihn bei Arbeiten vorwiegend technischer Natur entlasten und ihm die Möglichkeit geben sollte, sich den Aufgaben zu widmen, die seiner wissenschaftlichen Ausbildung angemessen sind«, erinnert die Bundesvereinigung. »Auch wenn sich das Berufsbild der PTA seit damals unzweifelhaft weiterentwickelt hat und dem auch die Ausbildung Rechnung tragen muss, so handelt es sich um die Ausbildung zu einem Assistenzberuf, die nicht für das eigenverantwortliche Arbeiten qualifiziert und auch nicht zwingend qualifizieren muss.« Sollte der Gesetzgeber den PTA die Möglichkeit eröffnen wollen, bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten eigenverantwortlich auszuüben, so muss dies der ABDA zufolge »an Voraussetzungen gebunden sein, die über die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des PTA-Berufs hinausgehen«.

 

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