ABDA investiert in Apothekenverzeichnis der E-Rezept-App |
Über die Gematik-App sollen Patienten künftig ihre E-Rezepte an Apotheken zuweisen können. Die ABDA will nun ein dazugehöriges Verzeichnis bauen. / Foto: imago images/Westend61
Nicht einmal ein halbes Jahr mehr hat die vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierte Gematik Zeit, die Infrastruktur für das E-Rezept zu bauen und zu veröffentlichen. Zur Erinnerung: Bis zum 30. Juni sollen alle dafür nötigen technischen Komponenten fertig gestellt werden, unter anderem geht es um den sogenannten Fachdienst, also den E-Rezept-Server, aber auch um die Handy-Anwendung, mit der Patienten die E-Verordnungen direkt an Apotheken oder auch an Drittanbieter weiterleiten können.
Damit die Patienten aus dieser Gematik-App ihre Verordnungen an Apotheken weiterleiten können, wird ein umfassendes Apothekenverzeichnis benötigt, in dem alle Vor-Ort-Apotheken und Versandhändler gelistet sind. Die Landesapothekerkammern wurden bereits gesetzlich damit beauftragt, der Gematik diese Basisdaten über die Apotheken zu liefern. Klar ist aber, dass in den Datenlieferungen der Kammern nur recht wenige Informationen enthalten sind, nämlich die Adresse und der Name der Apotheke sowie der Name ihres Inhabers.
Doch die Gematik hat vor, auf einem weiteren Server ein Apothekenverzeichnis mit weitergehenden Informationen über die Apotheken zu bilden, die für die Patienten von Bedeutung sein können. Beispielsweise sollen in dem erweiterten Apothekenverzeichnis Aussagen über die Öffnungszeiten, über Parkmöglichkeiten, gesprochene Sprachen oder das Botendienst-Angebot der Apotheken enthalten sein. Für die Apotheker können solche Mehrwert-Informationen in der Gematik-App von Bedeutung sein. Schließlich hat die staatliche App gewissermaßen die Funktion einer Weiche für die Rezeptabwicklung: In ihr können sich die Patienten aussuchen, welche Apotheke mit der Belieferung beauftragt werden soll. Je mehr Informationen über Dienstleistungen und Umfeld der Apotheke schon dort angeboten werden können, desto besser ist dies für die Apotheke.
Ein solches Verzeichnis geht allerdings über den gesetzlichen Auftrag der Gematik hinaus. Ein entsprechender Server mit den Zusatz-Informationen müsste also außerhalb des Gematik-App-Projektes gebaut werden. Und genau dieses Vorhaben will die ABDA nun in die Hand nehmen. Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung hat die ABDA-Mitgliederversammlung am heutigen Dienstag beschlossen, bis zu 250.000 Euro in die Errichtung eines sogenannten FHIR-Servers für ein Apothekenverzeichnis zu investieren. Die FHIR-Technologie (Fast Healthcare Interoperability Resources) ist inzwischen ein im Gesundheitswesen verwendeter Standard, wenn es um den Datenverkehr zwischen mehreren Software-Systemen geht.
Die ABDA hat inzwischen angekündigt, die Netzwerkgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA), eine Avoxa-Tochter, mit der Einrichtung dieses Apothekenverzeichnisses zu beauftragen. Die NGDA hat also bis Mitte des Jahres Zeit, das angereicherte Apothekenverzeichnis so fertigzustellen, dass es an das Gematik-System angesetzt werden kann.
Wichtig ist natürlich, dass das Verzeichnis bis dahin mit so vielen Apotheken-Informationen wie möglich gefüttert wird. Im Interview mit der PZ hatte ABDA-IT-Experte Sören Friedrich zuletzt erklärt, dass das vom DAV neu gestartete Apothekenportal dabei helfen könne. Konkret werden die Apothekeninhaber derzeit von ihren Verbänden darum gebeten, sich im Apothekenportal zu registrieren und dann dort die für das Apothekenportal benötigten Informationen einzutragen. Geplant ist, diese Informationen über die Apotheken in das von der NGDA erstellte Apothekenverzeichnis einfließen zu lassen.
Die letzte Hürde müssen die Pläne der ABDA zum Apothekenverzeichnis allerdings noch in der Gesellschafterversammlung der Gematik nehmen. Die Versammlung, in der das BMG inzwischen die 51-prozentige-Mehrheit hält, muss über die Verwendung des von den Apothekern entwickelten Verzeichnisses entscheiden. Die ABDA ist in der Gesellschafterversammlung allerdings auch vertreten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.