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Anhörung zum PDSG

ABDA für klare Regeln und Werbeverbot beim E-Rezept

In der gestrigen Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) bekräftigte ABDA-Geschäftsführer Sebastian Schmitz die Forderungen nach klaren, technischen Regeln zur Umsetzung des Makel- und Zuweisungsverbots. Zudem will die Bundesvereinigung Werbung für Makelangebote verbieten.
Charlotte Kurz
28.05.2020  14:56 Uhr

Werbung für Makelangebote verbieten

In der PDSG-Anhörung pochte Schmitz in seiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (Die Linke) zudem darauf, Werbung für Makelangebote gleich von Anfang an zu verbieten, um Rechtsverletzungen zu verhindern. Seiner Einschätzung nach ist es in der Praxis schwierig, konkrete Einzelverstöße und Absprachen gegen das Makelverbot nachzuweisen.

Für Versicherte, die über keine mobilen Endgeräte verfügen, sieht der Gesetzesentwurf aktuell eine Kassenterminal-Infrastruktur ab 2022 vor. Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kritisierte diese Regelung im Hinblick auf die hohen Kosten und die niedrige Nutzungsfrequenz. Personen, die keinen Zugriff auf entsprechende Geräte hätten, würden eher ein Smartphone von Verwandten und Bekannten nutzen, anstatt in einer Geschäftsstelle einer Krankenkasse ein solches Terminal zu nutzen, sagte sie. Geht es nach Pfeiffer sollten solche Terminals besser bei den Leistungserbringern, also in Arztpraxen oder Apotheken, stehen. Dort würden sie ihrer Ansicht nach öfter genutzt.

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