Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lud verschiedene Vertreterinnen und Vertreter von zehn zentralen Verbänden und Institutionen im Gesundheitswesen ein. / © BMG/Xander Heinl
Auf Einladung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kamen am 7. Juli 2026 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Vertreterinnen und Vertreter von zehn zentralen Verbänden und Institutionen im Gesundheitswesen zu einem Spitzentreffen zusammen, um Maßnahmen zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Gesundheitswesen zu erörtern.
Das Treffen war laut BMG ein Auftakt, um von nun an fortlaufend verzichtbare Pflichten zu streichen, ohne die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gefährden. Für die Apothekerschaft nahmen ABDA-Präsident Thomas Preis und Michael Jung, Bereichsleiter Recht der ABDA, an dem Spitzentreffen teil.
Das BMG erklärte, dass seit vielen Jahren immer wieder in Aussicht gestellt worden sei, mehr Freiräume durch den Abbau von unnötiger und verzichtbarer Bürokratie zu schaffen. »Wir belassen es nicht bei solchen Absichtserklärungen und haben bereits in den jüngsten Gesetzesvorhaben den Ansatz verfolgt, immer auch konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Bürokratie aufzugreifen. Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen und damit vor allem die konkreten Anregungen derjenigen aufgreifen, die täglich von überbordenden Dokumentationspflichten betroffen sind«, hieß es seitens des BMG.
Preis sprach über die Auswirkungen bürokratischer Vorgaben auf den Apothekenalltag: »Jeder Dokumentations- und Verwaltungsaufwand muss einen Mehrwert für die Patientensicherheit oder die Versorgungsqualität schaffen. Wo dieser Mehrwert fehlt, kann der Aufwand entfallen«, sagte er.
Ein Beispiel für gelungenen Bürokratieabbau sei die jüngst verabschiedete Apothekenreform. Diese zeige, dass Entlastungen möglich seien, wenn der Gesetzgeber handele, etwa durch erweiterte Austauschmöglichkeiten bei Lieferengpässen oder Verbesserungen beim Umgang mit Retaxationsrisiken.
Der ABDA-Präsident sieht jedoch weiteren Bedarf beim Bürokratieabbau in der Apotheke. Als Beispiele nannte er die Chargendokumentation bei Arzneimittelabgaben, inzwischen entbehrliche pandemiebedingte Sonderdokumentationen bei Impfungen sowie eine breitere Einführung von Bagatellgrenzen in Genehmigungs- und Retaxationsverfahren.
»Für einen erfolgreichen Bürokratieabbau benötigen wir das Prinzip 'einmal erfassen statt mehrfach dokumentieren' als Leitbild, Mut zur Entbürokratisierung in den Verträgen der Selbstverwaltung und politische Unterstützung bei der konsequenten Überprüfung bestehender Pflichten«, so Preis weiter. Die Apothekerschaft sei bereit, ihren Beitrag zu leisten. Entscheidend sei jedoch, Prozesse grundsätzlich zu vereinfachen, statt sie lediglich zu digitalisieren.