ABDA fordert gleiches Honorar für Ärzte und Apotheker |
Das BMG möchte sich zu den unterschiedlichen Gebührensätzen für Ärzte und Apotheker derzeit nicht äußern. Auf Nachfrage der PZ verwies das Ministerium auf die laufende Abstimmung des Verordnungsentwurfs. Ob an der Vergütung der Apotheker noch einmal geschraubt wird, ist unklar. So hatte das BMG die ABDA in ihre Pläne gar nicht einbezogen und auch nicht offiziell um Stellungnahme gebeten. Zudem soll die Novelle bereits an diesem Samstag in Kraft treten – der Zeitrahmen für mögliche Änderungen ist also denkbar knapp.
Neben der Vergütung ist der ABDA noch ein zweiter Aspekt sehr wichtig. So müsse die Einbindung der Apotheker in die Testungen freiwillig erfolgen, heißt es. Das gelte nicht nur Blick auf die Honorierung, sondern auch auf Vorgaben zu Arbeitsschutz und Räumlichkeiten. Apothekenleiter müssten daher frei entscheiden können, »ob sie sich seitens der zuständigen Stellen beauftragen lassen wollen«.
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