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Ab 1. September

ABDA-Datenpanel startet

Auch in diesem Jahr ruft die ABDA wieder Apothekerinnen und Apotheker zur Teilnahme am ABDA-Datenpanel auf. Vom 1. September bis zu 10. November können Interessenten zu fünf Themengebieten anonymisierte Daten aus dem Apothekenalltag übermitteln. Der Datenpool ist eine wichtige Grundlage für die berufspolitische Arbeit der ABDA.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 26.08.2025  15:00 Uhr
Datenschutz: Identifizierung der Teilnehmenden nicht möglich

Datenschutz: Identifizierung der Teilnehmenden nicht möglich

Laut ABDA werden alle erhobenen Daten vom Kooperationspartner pseudonymisiert und aggregiert, sodass eine Identifizierung der einzelnen Teilnehmenden nicht möglich sei. Auch bei der Auswertung der Daten werde gewährleistet, dass keine Identifikation einzelner Teilnehmender möglich sei. So werde etwa auf die Verknüpfung einzelner Daten verzichtet, wenn dadurch eine Re-Identifikation des Teilnehmenden möglich wäre. Der ermittelte Datensatz verbleibt demnach in der Zi-Datenstelle. Die ABDA erhalte lediglich anonymisierte Auswertungen. Zudem erhielten nur ausgewählte, auf Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeitende Zugang zu den Daten. Eine Erhebung von personenbezogenen Daten finde im Zusammenhang mit der Onlinebefragung des ABDA-Datenpanels nicht statt.

Die ABDA weist darauf hin, dass Nutzende der Warenwirtschaftssysteme von Pharmatechnik (IXOS-System) und Lauer CGM auch in diesem Jahr eine automatische Datenabfrage für das ABDA-Datenpanel verwenden können. Die Daten können demnach vom Teilnehmenden datensicher in den Fragebogen übertragen werden.

Grundsätzlich dauert die Bearbeitung des Online-Fragebogens nach ABDA-Angaben etwa 30 bis 45 Minuten. Für den Aufwand sollen die Teilnehmenden wieder eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro brutto erhalten. Die Auszahlung erfolge über die Treuhandstelle der ZI, heißt es. Teilnehmende sollen zudem exklusive zusätzliche Brancheninformationen erhalten.

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