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Ab 1. September

ABDA-Datenpanel startet

Auch in diesem Jahr ruft die ABDA wieder Apothekerinnen und Apotheker zur Teilnahme am ABDA-Datenpanel auf. Vom 1. September bis zu 10. November können Interessenten zu fünf Themengebieten anonymisierte Daten aus dem Apothekenalltag übermitteln. Der Datenpool ist eine wichtige Grundlage für die berufspolitische Arbeit der ABDA.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 26.08.2025  15:00 Uhr

Für die politische und wirtschaftliche Arbeit der ABDA bieten fundierte Basisdaten aus dem Apothekenalltag eine wertvolle Grundlage. Jedes Jahr ruft die ABDA deshalb Apothekeninhabende und Apothekenleitungen zur Teilnahme am ABDA-Datenpanel auf. Ab 1. September können Interessierte sich für die diesjährige Befragung über den Link www.abda-datenpanel.de anmelden. Das teilte die Bundesvereinigung in einem Rundschreiben an die Mitglieder mit.

Über den aktuellen Fragenkatalog will die ABDA nach eigenen Angaben zeitnah intern informieren. Die Befragung zur Erstellung des Datenpools erfolgt nun bereits zum achten Mal. Die erste Abfrage war am 1. Oktober 2018 gestartet. Mithilfe des Datenpools lässt sich laut ABDA die »Vielfalt der Apotheken und die Trends der Arzneimittelversorgung systematisch erfassen und auswerten«. Dies sei eine »kontinuierliche Investition in die Zukunft des Berufsstandes«, hieß es damals.

Aufbau von Datenzeitreihen

Eine breite Datenbasis ist nach ABDA-Angaben wichtig, um die Verhandlungsposition der Apotheken gegenüber Politik und Krankenkassen zu stärken – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Auch zur Marktbeobachtung und für wissenschaftliche Studien ist ein solcher Datenpool von großer Relevanz.

Ziel der jährlichen Befragung ist es, aktuelle Kennzahlen zur Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und zum Tätigkeitsspektrum der Apotheken zu erfassen und auszuwerten.

Der Aufbau von Datenzeitreihen soll dabei Entwicklungstendenzen aufzeigen und valide Daten zu den von öffentlichen Apotheken erbrachten Leistungen liefern. Je mehr Apothekerinnen und Apotheker an der Datenerhebung teilnehmen, desto realer und umfassender das Gesamtbild, betont die ABDA.

Der Datenschutz ist dabei ein zentrales Anliegen. Alle Angaben würden streng vertraulich behandelt, heißt es. Die Datenauswertung erfolgt demnach wie immer in Kooperation mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Datenschutz: Identifizierung der Teilnehmenden nicht möglich

Laut ABDA werden alle erhobenen Daten vom Kooperationspartner pseudonymisiert und aggregiert, sodass eine Identifizierung der einzelnen Teilnehmenden nicht möglich sei. Auch bei der Auswertung der Daten werde gewährleistet, dass keine Identifikation einzelner Teilnehmender möglich sei. So werde etwa auf die Verknüpfung einzelner Daten verzichtet, wenn dadurch eine Re-Identifikation des Teilnehmenden möglich wäre. Der ermittelte Datensatz verbleibt demnach in der Zi-Datenstelle. Die ABDA erhalte lediglich anonymisierte Auswertungen. Zudem erhielten nur ausgewählte, auf Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeitende Zugang zu den Daten. Eine Erhebung von personenbezogenen Daten finde im Zusammenhang mit der Onlinebefragung des ABDA-Datenpanels nicht statt.

Die ABDA weist darauf hin, dass Nutzende der Warenwirtschaftssysteme von Pharmatechnik (IXOS-System) und Lauer CGM auch in diesem Jahr eine automatische Datenabfrage für das ABDA-Datenpanel verwenden können. Die Daten können demnach vom Teilnehmenden datensicher in den Fragebogen übertragen werden.

Grundsätzlich dauert die Bearbeitung des Online-Fragebogens nach ABDA-Angaben etwa 30 bis 45 Minuten. Für den Aufwand sollen die Teilnehmenden wieder eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro brutto erhalten. Die Auszahlung erfolge über die Treuhandstelle der ZI, heißt es. Teilnehmende sollen zudem exklusive zusätzliche Brancheninformationen erhalten.

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