ABDA begrüßt geplante Treuhandkonten für Rechenzentren |
Jennifer Evans |
09.04.2021 11:25 Uhr |
Dieses Vorhaben befürwortet die ABDA. In ihrer Stellungnahme zum GVWG hebt sie dieses Punkt hervor. Dort heißt es, dass die Bundesvereinigung gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres die Absicht begrüßt, »die den öffentlichen Apotheken zustehenden Geldbeträge, die im Rahmen ihrer Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen (und anderen Kostenträgern) zwischenzeitlich auf Konten der nach Paragraf 300 SGB V beauftragten Apothekenrechenzentren überwiesen werden, besser vor dem Risiko der Insolvenz des Rechenzentrums zu schützen«. Die vorgesehene Gesetzesänderung sei ein »geeigneter Weg, dieses Ziel zu erreichen«. Auch wenn dadurch vermutlich die Kosten für die Apotheken stiegen, sobald die Apothekenrechenzentren verpflichtet seien, offene Treuhandkonten zu nutzen.
Die Anhörung zum GVWG findet am kommenden Montag (12. April) im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt.
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