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Coronavirus-Testverordnung

ABDA befürchtet einen Abbau der Testkapazitäten

Mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung soll es künftig keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Aufgrund der sinkenden Nachfrage befürchtet die ABDA einen Rückgang der Testkapazitäten in den Offizinen.
Ev Tebroke
10.09.2021  17:00 Uhr
ABDA befürchtet einen Abbau der Testkapazitäten

Mit einem Update der Coronavirus-Testverordnung (TestV) plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Ende der kostenlosen Bürgertests. So sollen sich ab 11. Oktober nur noch vulnerable Personengruppen wie etwa Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen kostenlos testen lassen können. Bei Jugendlichen und Kindern soll die Gratistestung ebenfalls eingeschränkt werden: Ab dem 1. Dezember bekommen nur noch Kinder unter 12 Jahren diese Leistung, so der Plan. Um trotz zu erwartender drastisch sinkender Nachfrage nach Tests die Bereitschaft von Apotheken aufrechtzuerhalten, weiterhin Coronavirus-Tests anzubieten, sieht der Entwurf der TestV eine höhere Vergütung für die Testung vor. So sollen Apotheken ab 1. November statt derzeit11,50 Euro dann 13,50 Euro pro durchgeführtem Coronatest abrechnen können. Die Standesvertretung der Apothekerschaft, die ABDA, sieht das Ende der kostenlosen Tests skeptisch.

Zwar begrüßt sie die Vergütungserhöhung, befürchtet aber gleichzeitig einen starken Rückgang von Testangeboten in den Offizinen. »Die Vergütungserhöhung ist zwar grundsätzlich geeignet, einen stärkeren Anreiz für ein Testangebot zu setzen«, schreibt die Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme. Gleichzeitig würden aber tendenziell sowohl die weiter steigende Anzahl geimpfter Personen als auch die Pflicht zur Selbstzahlung der Testkosten für einen breiteren Personenkreis eine deutliche Verringerung der Nachfrage bewirken. »Vermutlich dürfte daher im Ergebnis insgesamt ein weiterer Abbau der Testkapazitäten zu erwarten sein«, heißt es von der ABDA. Gleichzeitig lässt die Bundesvereinigung durchblicken, dass sie diesen Schritt nicht gutheißt: »Ob dies im Hinblick auf zunehmende Impfdurchbrüche und steigende Inzidenzwerte sinnvoll ist, muss der Verordnungsgeber entscheiden.«

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