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Coronavirus-Testverordnung
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ABDA befürchtet einen Abbau der Testkapazitäten

Mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung soll es künftig keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Aufgrund der sinkenden Nachfrage befürchtet die ABDA einen Rückgang der Testkapazitäten in den Offizinen.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 10.09.2021  17:00 Uhr

Mit einem Update der Coronavirus-Testverordnung (TestV) plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Ende der kostenlosen Bürgertests. So sollen sich ab 11. Oktober nur noch vulnerable Personengruppen wie etwa Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen kostenlos testen lassen können. Bei Jugendlichen und Kindern soll die Gratistestung ebenfalls eingeschränkt werden: Ab dem 1. Dezember bekommen nur noch Kinder unter 12 Jahren diese Leistung, so der Plan. Um trotz zu erwartender drastisch sinkender Nachfrage nach Tests die Bereitschaft von Apotheken aufrechtzuerhalten, weiterhin Coronavirus-Tests anzubieten, sieht der Entwurf der TestV eine höhere Vergütung für die Testung vor. So sollen Apotheken ab 1. November statt derzeit11,50 Euro dann 13,50 Euro pro durchgeführtem Coronatest abrechnen können. Die Standesvertretung der Apothekerschaft, die ABDA, sieht das Ende der kostenlosen Tests skeptisch.

Zwar begrüßt sie die Vergütungserhöhung, befürchtet aber gleichzeitig einen starken Rückgang von Testangeboten in den Offizinen. »Die Vergütungserhöhung ist zwar grundsätzlich geeignet, einen stärkeren Anreiz für ein Testangebot zu setzen«, schreibt die Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme. Gleichzeitig würden aber tendenziell sowohl die weiter steigende Anzahl geimpfter Personen als auch die Pflicht zur Selbstzahlung der Testkosten für einen breiteren Personenkreis eine deutliche Verringerung der Nachfrage bewirken. »Vermutlich dürfte daher im Ergebnis insgesamt ein weiterer Abbau der Testkapazitäten zu erwarten sein«, heißt es von der ABDA. Gleichzeitig lässt die Bundesvereinigung durchblicken, dass sie diesen Schritt nicht gutheißt: »Ob dies im Hinblick auf zunehmende Impfdurchbrüche und steigende Inzidenzwerte sinnvoll ist, muss der Verordnungsgeber entscheiden.«

Weniger Bürokratie bei der Abrechnung

Hinsichtlich der Vergütungsregelung moniert die ABDA die Lücke zwischen dem Ende der bisherigen Testverordnung zum 11. Oktober und dem Beginn der neuen Vergütungshöhe ab 1. November. »Für die Dauer von drei Wochen wäre kein Vergütungsanspruch mehr geregelt.« Entweder solle die Erhöhung direkt mit Inkrafttreten der neuen TestV zum 11. Oktober greifen. Oder aber es müsse festgelegt werden, dass die alte Vergütungshöhe bis zum 31. Oktober gilt.

Was die einzelnen inhaltlichen Änderungen der neuen TestV betrifft, so begrüßt die ABDA vor allem die Erleichterungen bei der Abrechnungsdokumentation und die damit einhergehende Entbürokratisierung. Sie hatte bereits im Juni 2021 bei der damaligen Neufassung der Testverordnung den hohen Dokumentationsaufwand für die testenden Apotheken kritisiert. Nun soll es der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), über die die Apotheken die Tests abrechnen, künftig möglich sein, ihre Dokumentationsvorgaben für die Apotheken zu differenzieren und je nach Fallkonstellation von einzelnen Angaben ganz oder teilweise abzusehen.

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