Ab Mitte November greift eine verkürzte Bestellfrist |
An den etablierten Prozessen ändert sich nichts durch das verkürzte Intervall. Wie bislang auch geben die Ärzte ihre Bestellungen jeweils bis Dienstagmittag in den Apotheken ab, diese reichten die Aufträge dann bis spätestens 18 Uhr an den Großhandel weiter. Am darauffolgenden Montag gehen die Impfdosen dann in die Auslieferung an die Offizinen. Bis auf Weiteres liegt den Bestellungen auch das Impfzubehör automatisch bei. Das soll sich erst zum Jahreswechsel ändern, dann müssen die Ärzte Spritzen und Kanülen separat bestellen und können dafür auch einen anderen Weg als den über Apotheken und Großhandel wählen.
Aufpassen müssen Apotheken und Ärzte allerdings beim Umgang mit Spikevax® von Moderna. Für eine Boster-Impfung mit diesem Vakzin wird nur eine halbe Dosis (0,25 ml statt 0,5 ml) benötigt. Je nach Art der Impfung reicht ein Vial damit für 20 Auffrischungen oder aber 10 reguläre Impfungen. Ärzte müssten damit deutlich machen, wie der Impfstoff zum Einsatz kommen soll, damit die Apotheke die Bestellung der Dosen richtig einordnen kann. Nach KBV-Angaben erhalten Ärzte künftig ein Vial, wenn sie 20 Dosen Spikevax ohne nähere Angaben bestellen, »da davon auszugehen ist, dass mit Moderna zukünftig überwiegend Auffrischimpfungen durchgeführt werden«. Das genaue Prozedere scheint allerdings noch in der Abstimmung zu stecken. So will der DAV über die Bestellmodalitäten für Spikevax als Booster informieren, »sobald gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen«.
Den Kassenärzten zufolge erhalten Praxen für jedes Moderna-Vial zudem elf Spritzen und Kanülen. Sollten sie für Auffrischimpfungen mehr benötigen, könnten sie das Zubehör nach individueller Absprache jedoch über die Lieferapotheke beziehen, schreibt die KBV mit Verweis auf die ABDA in ihren »Praxisnachrichten«.
Keinen Einfluss nehmen die neuen Vorgaben derweil auf die Bestellung von Vaxzevria®. Ärzte können den Impfstoff von Astra-Zeneca in dieser Woche zum letzten Mal bestellen, ausgeliefert wird in KW 47. Das Vakzin wird in der deutschen Impfkampagne damit in Zukunft keine Rolle mehr spielen.
Mit der verkürzten Bestellfrist reagiert das BMG auch auf eine Forderung der Bundesländer. Die hatten sich ebenso wie die Ärzteschaft zuletzt dafür ausgesprochen, bei der Verteilung der Covid-19-Impfstoffe noch einmal nachzusteuern. So hatten die Gesundheitsminister der Länder über einen gemeinsamen Antrag dafür plädiert, die Versorgung flexibler zu organisieren, um kurzfristiger auf Nachfragespitzen reagieren zu können.
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