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Neue Testverordnung in Kraft
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Ab Juni sinken Verwaltungskosten für Bürgertests auf 2 Prozent

Tausende Apotheken führen tagtäglich Coronavirus-Schnelltests durch. Diese Leistung wird zwar vom Bund vergütet, dennoch treten die Apotheker zurzeit 3,5 Prozent der Verwaltungskosten des Gesamtbetrags an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ab. Diese Kosten sinken nun ab 1. Juni 2021 auf 2 Prozent. Zudem gilt die PCR-Bestätigungsdiagnostik künftig auch für Personen, die einen positiven Selbsttest vorweisen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 05.05.2021  13:10 Uhr

PCR-Test auch nach positivem Laientest

In der aktualisierten Testverordnung wird zudem ausdrücklich geregelt, dass nicht nur Personen, die ein positives Testergebnis nach einem Coronavirus-Schnelltest, der beispielsweise in Apotheken durchgeführt wurde, Anspruch auf einen PCR-Test zur Bestätigungsdiagnostik haben, sondern auch Personen, die einen Selbsttest durchgeführt haben. Damit können Apotheken nun auch Personen PCR-Bestätigungstests anbieten, die einen positiven Selbsttest vorweisen können. Diese Tests können ebenfalls über die KVen abgerechnet werden.

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