Ab Juni sinken Verwaltungskosten für Bürgertests auf 2 Prozent |
In der aktualisierten Testverordnung wird zudem ausdrücklich geregelt, dass nicht nur Personen, die ein positives Testergebnis nach einem Coronavirus-Schnelltest, der beispielsweise in Apotheken durchgeführt wurde, Anspruch auf einen PCR-Test zur Bestätigungsdiagnostik haben, sondern auch Personen, die einen Selbsttest durchgeführt haben. Damit können Apotheken nun auch Personen PCR-Bestätigungstests anbieten, die einen positiven Selbsttest vorweisen können. Diese Tests können ebenfalls über die KVen abgerechnet werden.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.