Grünes Rezept: Erstattung rezeptfreier Arzneimittel möglich |

Sind bestimmt Bedingungen erfüllt, erstatten 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke. Wie die ABDA berichtet, zählt dazu meist eine ärztliche Verordnung, die mithilfe eines Grünen Rezeptes nachgewiesen werden kann, mit dem der Arzt die Anwendung des Medikaments medizinisch befürwortet. Auf dieser Basis seien im vergangenen Jahr 47 von 591 Millionen rezeptfreien Medikamenten abgegeben worden.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt deshalb allen gesetzlich krankenversicherten Verbrauchern, ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufzubewahren, um später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragen zu können. Eine solche Satzungsleistung ist im Gegensatz zu einer Pflichtleistung allerdings von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln ist auf aponet.de zu finden.
«Das Grüne Rezept ist wirklich nützlich für Verbraucher», sagt Apotheker Stefan Fink, Selbstmedikationsbeauftragter des DAV. Es sei einerseits eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits könne es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen. Von den Kassen erstattet würden in erster Linie würden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel, sagt Fink. Für Schwangere kämen oft auch noch Arzneimittel mit Eisen, Magnesium und Folsäure hinzu, so der Apotheker: «Aber Achtung: Jeder gesetzlich versicherte Patient sollte sich vorab genau bei seiner Krankenkasse erkundigen, was genau sie unter welchen Bedingungen erstattet. Oft gibt es eine Obergrenze von beispielsweise 100 Euro pro Jahr, oder vom Versicherten wird ein Eigenanteil als Zuzahlung erwartet.»
Zur Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln auf aponet.de
14.08.2018 l PZ/ABDA
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