BfR: Finger weg von grünen und keimenden Kartoffeln |

Kartoffeln sind ein gesundes, ballaststoffreiches Nahrungsmittel, doch in bestimmten Fällen kann der Verzehr riskant sein. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) anlässlich eines Vergiftungsfalls durch ein Kartoffelgericht hin. Die Nachtschattengewächse enthielten natürlicherweise Glykoalkaloide, die in zu hoher Dosis beim Menschen Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit, Bauchschmerzen oder Erbrechen und Durchfall verursachen könnten, heißt es in einer Mitteilung des BfR. Bei schwereren Vergiftungen könnten zusätzlich Bewusstseinsstörungen bis hin zu Störungen der Hirnfunktion, der Atmung oder des Kreislaufs auftreten.
Glykoalkaloide, darunter insbesondere α-Solanin sowie α-Chaconin, reichern sich demnach besonders in grünen, keimenden und beschädigten Kartoffeln sowie in Kartoffelschalen an. Die Inhaltsstoffe dienen der Pflanze zur Abwehr von Schädlingen und Krankheitserregern. Laut BfR wurden einzelne tödliche Vergiftungen zwar dokumentiert, jedoch nicht in den vergangenen 50 Jahren. Insgesamt sei die Zahl der bekannten Vergiftungsfälle aus den vergangenen 100 Jahren gering; allerdings müsse man wegen der oft unspezifischen Beschwerden von einer «nicht unerheblichen» Dunkelziffer ausgehen.
Um jedes Risiko zu vermeiden, sollten Verbraucher bei der Lagerung und Zubereitung der Knollen einige Hinweise beachten: Stark keimende, grüne oder eingetrocknete Kartoffeln sollten nicht gegessen, außerdem sollten «Augen» sowie grüne Stellen großzügig herausgeschnitten werden. Wer die Schale mitessen möchte, sollte hierfür grundsätzlich nur unversehrte, intakte Kartoffeln verwenden, insbesondere kleine Kinder sollten keine ungeschälten Kartoffeln essen. Vom Verzehr von Kartoffelschalen wird grundsätzlich abgeraten. Das Kochwasser sollte nicht wieder verwendet werden, ebenso sollte das Frittierfett von Kartoffelprodukten regelmäßig gewechselt werden. Kartoffeln sollten stets dunkel, kühl und trocken gelagert werden. (cd)
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26.04.2018 l PZ
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