Aktive Sterbehilfe: Katholische Kirche bleibt beim Nein |

Die katholische Kirche in Deutschland hat ihre Ablehnung jeglicher aktiver Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung bekräftigt. Die passive Sterbehilfe sei hingegen ethisch vertretbar, sagte Kardinal Karl Lehmann in Fulda bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Die Kirche sieht den Staat verpflichtet, alle organisierten Formen der Hilfe zur Selbsttötung zu bestrafen. Damit solle verhindert werden, dass solche Angebote als normale gesellschaftliche Dienstleistungen wahrgenommen würden. Nach einem gescheiterten Anlauf will der Bundestag 2015 über eine Gesetzesreform entscheiden. Kardinal Lehmann sagte: Der Tod dürfe nicht herbeigeführt werden, wohl aber zugelassen werden. Die passive Sterbehilfe sei ethisch und rechtlich zulässig, wenn ein entsprechender Patientenwille vorliege, dokumentiert durch eine Patientenverfügung. Die aktive Sterbehilfe, also das gezielte, in Deutschland strafbare Herbeiführen des Todes, lehnen die Bischöfe ab. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist gegen die gewerbsmäßige, also auf Gewinnerzielung gerichtete Sterbehilfe, aber auch gegen jede andere Form. Nicht vertretbar für die Bischöfe ist auch die nicht strafbare Beihilfe zur Selbsttötung. Darunter wird verstanden, dass ein Mittel zur Selbsttötung bereitgestellt wird, das der Betroffene selbst einnimmt.
25.09.2014 l dpa
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