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OTC: Rechtliche Situation überdenken

 

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hält es für falsch, dass Selbstmedikationsarzneimittel grundsätzlich nicht mehr verordnet werden dürfen. Die rot-grüne Bundesregierung hatte dies 2004 entschieden.

 

Selbstmedikationsarzneimittel seien auch angesichts der demographischen Entwicklung wichtig, um die Gesundheit zu erhalten oder sie wieder herzustellen, sagte Steffens beim OTC-Gipfel des Apothekerverbandes Nordrhein heute in Düsseldorf. Weil Patienten nun ihre OTC-Arzneimittel selbst bezahlen müssen, hätten vor allem ärmere Menschen auf diese Präparate verzichtet. Stattdessen bekämen sie seitdem möglicherweise Arzneimittel mit mehr Nebenwirkungen verordnet. Es habe eine deutliche Verlagerung von OTC- zu Rx-Medikamenten gegeben. Steffens: «Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass der Ausschluss von OTC-Arzneimitteln aus der Erstattungsfähigkeit im Sinne der Patienten war.» Zweifelhaft sei diese Entscheidung auch gewesen, weil sie zwar keine nennenswerten Einsparungen für die Krankenkassen gebracht aber die Therapiefreiheit der Ärzte eingeschränkt hätte.

 

Seitdem Ärzte keine OTC-Mittel mehr verordnen dürfen, habe sich auch deren Wissen über diese Präparate reduziert. Die Apotheker seien deshalb für die Therapie deutlich wichtiger geworden. Zum einen müssen sie gemeinsam mit dem Patienten bei leichten Erkrankungen das richtige Arzneimittel aussuchen und die Therapie begleiten. Gleichzeitig müssten Apotheker aber auch erkennen, wann einem Patienten der Arztbesuch empfohlen werden muss.

 

Steffens fordert die Bundespolitik auf, über den Ausschluss der OTC-Arzneimittel nachzudenken. Zumindest in den Indikationen, in denen die meist nebenswirkungsärmeren Präparate für die Therapie wichtig seien, sollte eine Erstattung möglich sein, damit auch weniger wohlhabenden Menschen alle Therapieoptionen zur Verfügung stehen. (dr)

 

15.10.2013 l PZ

Foto: ABDA/Gust