ANSG: Länder fordern konkrete Beteiligung der Versender |

Auf Wunsch des Bundesrates soll im Rahmen des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) gewährleistet werden, dass auch ausländische Versandapotheken an der Finanzierung der Notdienstpauschale beteiligt werden. Außerdem soll nach Ablauf von 12 Monaten die Umsetzung des ANSG von der Bundesregierung ausgewertet werden.
In seiner Sitzung vom 17. April hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates über das ANSG beraten und dabei in seiner Beschlussempfehlung an das Plenum die Anträge von Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Nach Auffassung des rot-grün regierten NRW führten die bislang vorgeschlagenen Regelungen zu erheblichen unnötigen Bürokratiekosten. Deshalb wird die Regierung aufgefordert, Alternativen zu entwickeln, um beispielsweise ausländische Versandapotheken definitiv an der Finanzierung des Fonds zu beteiligen. Bislang sieht der Gesetzentwurf lediglich vor, dass die Versender über eine Selbsterklärung darüber informieren, wie hoch ihr Anteil am Notdienstfonds ausfällt.
Außerdem sind alternative Modelle zur Fonds-Verwaltung gewünscht. Bislang war geplant, dass der Deutsche Apothekerverband diese Gelder betreut. Was die Finanzierung betrifft, so soll zudem untersucht werden, ob kosteneffizientere Alternativen wie eine steuerbasierte Finanzierung oder die Erhebung einer packungsunabhängigen Pauschale nicht besser sind.
Der zweite stattgegebene Antrag kam aus dem ebenfalls von SPD und Grünen geführten Rheinland-Pfalz. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Jahr, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, die Erfahrungen mit der Notdienstpauschale und deren Umsetzung zu evaluieren. Der Bundestag wird morgen über die Beschlussempfehlungen und den Gesetzentwurf zum ANSG in erster Lesung beraten. (et)
18.04.2013 l PZ
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