Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Urteil: Auch chronisch Kranke müssen OTC selbst zahlen

 

Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten rezeptfreier Medikamente für chronisch Kranke zu übernehmen. Das stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 12. Dezember klar, der heute veröffentlicht wurde. Konkret ging es um den Fall eines chronisch kranken Versicherten, der gegen die Techniker Krankenkasse (TK) geklagt hatte.

 

Der 78-jährige Mann leidet an der Atemwegserkrankung Emphysembronchitis und wird dauerhaft mit dem Phytopharmakon Gelomyrtol® Forte behandelt. Bis 2003 hatte die TK die Kosten übernommen, 2004 war das Mittel jedoch aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgefallen. Seitdem muss der Mann die Kosten von monatlich 28,80 Euro selbst übernehmen. Gegen diesen Umstand klagte er, verlor den Prozess jedoch vor dem Landessozialgericht. Auch das Bundessozialgericht lehnte seine Berufung ab. Zuletzt legte der Kläger Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG ein.

 

Die Karlsruher Richter ließen die Beschwerde jedoch nicht gelten. Die Krankenkassen müssten nicht alles bezahlen, «was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist», urteilten sie. Es gebe «zumutbare Eigenleistungen». Die Richter machten deutlich, dass die unterschiedlichen Regelungen für rezeptpflichtige beziehungsweise rezeptfreie Arzneimittel nicht nur der Arzneimittelsicherheit dienen, sondern auch die Kosten im Gesundheitssystem dämmen sollen. Die finanzielle Belastung der Versicherten stehe dazu in einem angemessenen Verhältnis.

 

Darüber hinaus bestünden bereits Regelungen, um die finanzielle Belastung von chronisch Kranken in Grenzen zu halten, so die Richter. So gelte für diese Patienten eine niedrigere Zuzahlungsgrenze: Sie müssten maximal 1 Prozent ihres Bruttoeinkommens für Medikamente aufwenden. Der Kläger habe jedoch keine Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht, sodass nicht festzustellen war, ob die Belastung von monatlich 28,80 Euro in seinem Fall sozial vertretbar ist. Auch könnten bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen selbst rezeptfreie Arzneimittel zulasten der Kassen verordnet werden, sofern sie zum Therapiestandard gehören. Dies von der Schwere der Erkrankung abhängig zu machen, sei ein «naheliegendes Sachkriterium» des Gesetzgebers, so die Richter. (ah)

 

Lesen Sie dazu auch

Kosmetika: Keine Erstattung, PZ 32/2012

 

16.01.2013 l PZ

Foto: Fotolia/Amridesign