Streit um Satzungsleistungen |

Seit 2012 können Krankenkassen ihren Versicherten die Erstattung von OTC-Arzneimitteln als Satzungsleistung anbieten. Die pharmazeutische Industrie hatte dies damals begrüßt. Jetzt ist sie verärgert, denn nur wenige Krankenkassen bieten diese Leistung ihren Versicherten an. Nach Angaben des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie (BPI) macht nicht einmal jede dritte Kasse von dieser Möglichkeit Gebrauch. «Wenn die Gesetzliche Krankenversicherung ihren Auftrag ernst nimmt, ihre Versicherten mit allem zu versorgen, was ausreichend und notwendig ist, müssen einfach mehr Krankenkassen solche Satzungsleistungen anbieten», fordert BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Für chronisch Kranke sei es eine große Belastung, neben den Krankenkassenbeiträgen und den Zuzahlungen noch die Kosten für benötigte OTC-Arzneimittel zu tragen. Anlass für die Stellungnahme des BPI ist ein gestern veröffentlichtes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte am 12. Dezember entschieden, dass ein 78-jähriger, an einer Atemwegserkrankung leidender Mann das OTC-Arzneimittel Gelomyrtol® Forte selbst bezahlen muss. Bis 2003 hatte die TK die Kosten übernommen, 2004 war das Mittel jedoch aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgefallen. Seitdem muss der Mann die Kosten von monatlich 28,80 Euro selbst bezahlen. (dr)
17.01.2013 l PZ
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