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Opioide: Bald Dispensierrecht für Ärzte?

 

Womöglich dürfen Ärzte demnächst in bestimmten Situationen Schwerstkranken starke Schmerzmittel überlassen. Das Bundesgesundheits­ministerium (BMG) prüft nach einem Bericht der «Berliner Zeitung» derzeit einen juristisch gangbaren Weg, wie unheilbar Kranke nachts und an den Wochenenden auch zu Hause besser versorgt werden können.

 

Ein BMG-Sprecher bestätigte gegenüber der «Pharmazeutischen Zeitung» entsprechende Pläne. Es werde über ein eingeschränktes Dispensierrecht für Ärzte nachgedacht. Die Ärzte dürften dann den Kranken Betäubungsmittel «überlassen». Eine entsprechende Regelung soll ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden. Damit korrigierte der Ministeriumssprecher die Darstellung einiger Medien, das Vorhaben werde über die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Dort soll es aber nur einen Hinweis auf das Betäubungsmittelgesetz geben.

 

Während Palliativmediziner und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Ankündigung begrüßten, reagierten die Apotheker deutlich zurückhaltender. Nach der Darstellung von Ärzten ist es gerade am Wochenende und nachts schwierig, Schwerstkranke mit Betäubungsmitteln zu versorgen. Bislang begehen Ärzte einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wenn sie Arzneimittel bei einem Patienten zurücklassen. Nach dem Gesetz droht ihnen dafür eine Haftsstrafe. (dr)    

 

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23.01.2012 l PZ

Foto: Fotolia/El Gaucho