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Flunitrazepam: Ab heute nur noch als Betäubungsmittel

 

Flunitrazepam-Tabletten gibt es ab dem 1. November nur noch auf Betäubungsmittelrezept. Das gilt sowohl für das Originalpräparat Rohypnol® 1 Milligramm von Roche als auch für Generika sowie Reimporte. Hintergrund der schärferen Einstufung ist das Missbrauchspotenzial. Das Benzodiazepin wurde in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes als ausgenommene Zubereitung mit 1 Milligramm Wirkstoff pro Einzeldosis gestrichen. Es bleibt jedoch verkehrsfähig. Die entsprechende Gesetzesänderung stammt aus dem Mai 2011, war jedoch mit einer Übergangsfrist versehen, die nun endet.

 

Packungen, die die Apotheke vor dem 1. November bezogen hat, müssen nicht zurückgeschickt werden. Allerdings müssen sämtliche Bestände ab sofort in der BtM-Kartei geführt werden. Die Packungen können gegen Vorlage eines gültigen BtM-Rezepts an den Patienten abgegeben werden.

 

Das Konzentrat zur Herstellung einer Injektionslösung mit 2 Milligramm Wirkstoff pro Milliliter galt bereits vorher als Betäubungsmittel. (db)

 

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01.11.2011 l PZ

Foto: Fotolia/Klaus Eppele