Rabattverträge: AOK Plus entschädigt Apotheker |

Die AOK Plus setzt auf Schadensbegrenzung bei dem von ihr verursachten Rabattchaos. Die Apotheker in Thüringen und Sachsen erhalten für die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Juli eine Sondervergütung von 50 Cent für jedes zulasten der AOK Plus abgegebene Rabattarzneimittel aus der zum 1. Juni gestarteten sechsten Rabattrunde. Einen entsprechenden Vertrag mit der Kasse haben heute der Vorsitzende des Thüringer Apothekerverbands, Stefan Fink, und die Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbands, Monika Koch, unterschrieben.
Die 50 Cent sollen den Mehraufwand entschädigen, den die Apotheker in den beiden Bundesländern mit der neuen Rabattrunde haben, nachdem die Kasse für die 87 Wirkstoffe der sechsten Runde keine Daten an ABDATA geliefert hatte und deshalb die Apothekensoftware die Rabattarzneimittel nicht anzeigte. Die Apotheken in den beiden Bundesländern sind aktuell nicht verpflichtet, die neuen AOK-Rabattverträge umzusetzen. Stattdessen gilt die generelle Aut-idem-Regelung, wonach das vom Arzt verordnete oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel mit dem Wirkstoff abgegeben werden müssen.
Die Apotheken können die AOK-Plus-Versicherten korrekt mit den Rabattarzneimitteln versorgen, wenn sie in ihre Software die IK-Nummer der AOK Hessen eingeben. Hessen, Thüringen und Sachsen gehören zum selben Gebietslos. Die AOK Hessen hatte die Daten korrekt an ABDATA und die Softwarehäuser weitergeleitet.
Der Thüringer Verbandsvorsitzende Fink begrüßt das nun vertraglich fixierte Angebot der AOK Plus: «Es ist wichtig, dass die AOK Plus die Verantwortung für das von ihr verursachte Chaos übernommen hat und den Apothekern den Mehraufwand für die Umsetzung der Rabattverträge zumindest zum Teil bezahlt.» Von Anfang Juni bis Ende Juli können die Apotheken mit zusätzlichen Einnahmen von rund 400 Euro rechnen. Ab Juli soll die Software nach Ankündigung der AOK Plus wieder korrekt funktionieren soll.
Das setzt allerdings voraus, dass die Vertragspartner der AOK ihre Lieferprobleme in den Griff bekommen. Nach Angaben der sächsischen Verbandsvorsitzenden Koch haben derzeit einige Hersteller die Rabattarzneimittel nicht im Lager. Apotheker und AOK konnten in diesem Punkt eine vernünftige Lösung vereinbaren. Die Apotheken dürfen weiterhin die Rabattarzneimittel aus der abgelaufenen Runde abgeben. Koch begrüßt diese Entscheidung, denn ansonsten müssten die Patienten innerhalb kurzer Zeit zweimal umgestellt werden. «Ich bin froh, dass wir einen unbürokratischen Weg gefunden haben, wie wir Apotheker unsere Patienten zuverlässig versorgen können.» (dr)
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16.06.2011 l PZ
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