Diskussion um Kartellrecht für Krankenkassen |

Das Bundeskartellamt befürwortet das Vorhaben der Koalition, gesetzliche Krankenkassen künftig wie Privatunternehmen dem Kartellrecht zu unterwerfen. «Es ist wichtig, den Gesundheitsmarkt stärker für den Wettbewerb zu öffnen», sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt im «Handelsblatt». «Davon würden die gesetzlichen Kassen und die Versicherten profitieren.» Eine verbesserte Anwendung des Wettbebwerbsrechts bedeute nicht, wie von den Kassen behauptet, dass ihr sozialstaatlicher Versorgungsauftrag preisgegeben werde, so Mundt. Würden die Regierungspläne nicht verwirklicht, bestehe aber die Gefahr, dass die Nachfragemacht der Kassen unkontrolliert ausufere. Mundt nannte in diesem Zusammenhang auch die Arzneimittel-Rabattverträge, über die kleinere, innovative Pharmaunternehmen vom Markt verdrängt werden könnten. Die Anwendung des Kartellrechtes auf Krankenkassen ist im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehen, über das zurzeit die Ausschüsse im Bundestag beraten. Für Klagen gegen Verstöße der Kassen wären dann nicht mehr die Sozialgerichte sondern die Kartellsenate zuständig.
Der Präsident des Kartellamts wies Kritik der CSU und der Krankenkassen an den Plänen der Bundesregierung zurück. Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) hatte gefordert, das Vorhaben noch einmal zu überprüfen. «Wir müssen aufpassen, dass die Erstreckung des europäischen Wettbewerbsrechts auf die Krankenkassen nicht zum Einfallstor für einen direkten Zugriff der EU-Kommission auf das deutsche Gesundheitswesen wird», sagte er dem «Handelsblatt». Diese Gefahr schloss Mundt aus. Die Bundesregierung wolle lediglich außerhalb des EU-Rechts klarstellen, dass die nationalen Kartellvorschriften auch für Krankenkassen gelten.
Die AOK hatte indes ein Gutachten in Auftrag gegeben. Kartellrechtsexperten kommen darin zu dem Ergebnis, dass die geplante Reform gegen EU-Recht verstößt. Demnach ist der deutsche Gesetzgeber nicht befugt, das Kartellrecht auf die Kassen zu anzuwenden, nachdem der Europäische Gerichtshof ausdrücklich festgestellt habe, dass die Kassen gerade keine Unternehmen seien und daher das Wettbewerbsrecht für sie nicht gelte. (sch)
29.07.2010 l PZ
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