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ADHS: Neue Regeln für Farbstoff-Kennzeichnung

 

Knallbunte Süßigkeiten und andere Lebensmittel, die bestimmte künstliche Farbstoffe enthalten, müssen von diesem Dienstag an einen Warnhinweis auf der Packung tragen. Nach einer EU-Verordnung muss der Satz «kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen» mit aufgedruckt sein. Die neue Regelung gilt für die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129), teilte der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde in Berlin mit.

 

Die synthetischen Farbstoffe sind häufig in Süßigkeiten wie Bonbons, Lutschern und Kaugummis sowie Limonaden zu finden. Doch sie können auch Pudding oder Speiseeis beigemischt sein. Die Stoffe verbergen sich häufig hinter den E-Nummern, die auf Verpackungen aufgedruckt sind. Verbraucherschützer wenden sich schon lange gegen diese künstlichen Zusätze, die im Verdacht stehen, Allergien oder Krebs auszulösen. Eine Studie der britischen Universität Southampton hatte 2007 auch einen Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Genuss von Süßigkeiten mit diesen Farbstoffen gefunden. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA kam 2008 zu dem Schluss, dass die britische Studie keine ausreichenden Beweise dafür liefere, dass die Farbstoffe mit Hyperaktivität bei Kindern in Zusammenhang stehen. Das EU-Parlament entschied sich dennoch für einen Warnhinweis auf Lebensmitteln, die solche Farbstoffe enthalten.

 

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19.07.2010 l dpa

Foto: Fotolia/Müller