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Abrechnung von Parenteralia

Zyto-Apotheker fühlen sich vergessen

Die erweiterten Austauschregeln für Rabattarzneimittel hat die Ampel-Koalition zuletzt bis Ende Juli verlängert – das Pendant für parenterale Zubereitungen aber nicht. Die Zytostatika herstellenden Apotheker sehen sich dadurch im Nachteil.
Annette Rößler
28.03.2023  13:00 Uhr

Die Erleichterung bei den Apothekern in Deutschland war groß, als der Bundestag am 16. März die im Zuge der Coronapandemie eingeführten Freiheiten beim Austausch von Rabattarzneimitteln bis Ende Juli verlängerte. Denn zunächst war geplant gewesen, die Regeln zum 7. April auslaufen zu lassen. Die Lieferengpässe bei vielen Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln halten jedoch an; daher brauchen die Apotheken die zusätzlichen Freiheiten auch weiterhin, um ihre Patienten in dieser schwierigen Situation bestmöglich versorgen zu können.

Doch was ist mit den Fällen, in denen ein Lieferengpass kein Fertigarzneimittel, sondern einen Ausgangsstoff für parenterale Zubereitungen betrifft? »Diese wurden offenbar vergessen«, sagte Rechtsanwältin Dr. Constanze Püschel von der Kanzlei D+B Rechtsanwälte in Berlin am 24. März bei der Jahrestagung des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) in Berlin. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz enthalte kein Äquivalent zur Regelung des § 1 Absatz 5 der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung für parenterale Zubereitungen. »Das heißt, dass es ab Ostern keine geregelte Option mehr gibt, Preise oberhalb der Anlage 3 zur Hilfstaxe abzurechnen, wenn Lieferengpässe es erforderlich machen«, konkretisierte Püschel.

Aus Sicht des VZA ist das ein Unding, denn Lieferengpässe betreffen auch viele Wirkstoffe für die Krebstherapie – und wirken sich hier besonders fatal aus, da die Patienten dringend auf die Therapien angewiesen sind. »Lieferengpässe stellen uns jeden Tag vor große Herausforderungen. Wir tun alles, um unsere Patienten mit den notwendigen Arzneimitteln zu versorgen. Aber wird das von der Politik wertgeschätzt?«, hatte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim zuvor rhetorisch gefragt – und die Antwort gleich selbst gegeben: Er habe nicht den Eindruck.

Nachbesserungsbedarf aus Sicht der Zyto-Apotheken

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte zuletzt häufiger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Inverkehrbringen nicht deutschsprachig gekennzeichneter Arzneimittel zu gestatten, um Versorgungsengpässe bei Onkologika abzufedern. »Das Problem ist aber, dass die Krankenkassen auch in diesen Fällen die in der Hilfstaxe vorgesehenen Abschläge oder den Herstellerrabatt einfordern«, sagte Püschel. Würden in Deutschland nicht lieferbare Krebstherapeutika nach § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz importiert, pochten die Kassen darauf, jeden einzelnen Import zu genehmigen. Daraus ergebe sich für die Zyto-Apotheken ein enormer Bürokratieaufwand.

Auch im geplanten Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sieht die Anwältin die Belange der Zyto-Apotheken nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorgesehene Diversifizierung von Lieferketten bei Antibiotika und Onkologika sei zwar sinnvoll, da sie erstmals die Ursache für die Lieferengpässe adressiere. Die geplante Regelung reiche aber nicht aus, da sie nur Fertigarzneimittel betreffe und nicht auch Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen. Püschel sprach in diesem Zusammenhang mit Blick auf den Arzneistoff, dessen Versorgungskrise wohl hinter diesem Passus steckt, von einer »Lex Tamoxifen«.

Fehlende Wahrnehmung – und Bezahlung

Mit dem Management von Lieferengpässen setzen die Apotheken sich jeden Tag für ihre Patienten ein – ohne dafür allerdings angemessen honoriert zu werden. »Was Apotheker leisten, wird in der Art und Weise, wie sie bezahlt werden, nicht abgebildet«, sagte Professor Dr. Giovanni Maio, Medizinethiker an der Universität Freiburg. Patienten zu beraten und zu »entängstlichen«, sei eine wesentliche Leistung der Apotheken, die niemand zahle.

Aus Maios Sicht müssten Apotheker daher ihre Heilberuflichkeit gegenüber der Politik stärker betonen. Denn Politiker gingen selten selbst in Apotheken; sie kennten deren wichtige Beratungsleistung daher nicht aus erster Hand. »Wenn aber die Apotheken in der Wahrnehmung der politischen Entscheidungsträger als marktkonforme Institute betrachtet werden, die möglichst billig zu arbeiten haben, werden sie abgewertet«, sagte Maio.

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