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Zwei Wochen EPA – ein Game Changer?

Seit dem 29. April steht die elektronische Patientenakte (EPA) bundesweit zur Verfügung. Wie geht es Apotheken und Patienten damit? Ist die EPA ein Game Changer?
AutorKontaktAlexandra Amanatidou
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 13.05.2025  16:20 Uhr

Dosierungsänderungen: Die einzige Schreibberechtigung bei der EPA

»Sollen Sie das Medikament tatsächlich morgens nehmen?«, fragt Michel beim Patienten nach. »Ich soll es sogar morgens und abends nehmen«, antwortet dieser. Die 14er-Packung sei nämlich für eine Woche gedacht. Michel ändert die Angabe in der elektronischen Medikationsliste (EML), reicht dem Patienten die Packung und weist noch darauf hin, dass die Tabletten müde machen können.

Die einzige Schreibberechtigung, die Apotheken zurzeit haben, ist, dass sie die Dosierangaben ändern können, erklärt Michel. Sie haben drei Tage Zugriff auf die EPA und können derzeit nur die elektronische Medikationsliste einsehen. Michels Apothekensoftware kann die EML mit der Kundendatei verknüpfen. Es zeigt mögliche Pseudo-Doppelmedikationen an, wenn zum Beispiel ein zweites Statin hinzukommt, und erkennt Interaktionen, zum Beispiel zwischen Eisenpräparaten und L-Thyroxin. Zudem kann Michel die EML in ihre AMTS-Software importieren, was Zeit bei der pharmazeutischen Dienstleistung erweiterte Medikationsberatung Polymedikation spart.

Die Hamburgerin sieht ein großes Problem darin, dass rezeptfreie Medikamente und Betäubungsmittel (BtM) nicht abgespeichert werden können. »Das kann trügerisch sein, denn es vermittelt den Eindruck von Vollständigkeit, doch gerade die BtM müssen wir wissen«, warnt die Hamburgerin.

Laut ABDA sollen Einträge in der EML frühestens ab März 2026 möglich sein. Dann könnten Papierrezepte, Betäubungsmittel, selbst erworbene Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel in die EML aufgenommen werden. Zudem sollen Apotheken ab 2026 auch Befunde und Labordaten einsehen können.

In der Hansestadt diskutiere man auch darüber, dass beispielsweise die Labordaten bislang nicht in strukturierter, verwendbarer Form vorliegen, sondern vorerst nur ein PDF abgelegt sein wird. Aus Michels Sicht müsse auch der Umfang und das Honorar der pharmazeutischen Dienstleistungen wie die erweiterte Medikationsberatung noch einmal diskutiert werden, wenn Diagnosen und Laborwerte einfließen sollen.

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