Wird die Testverordnung noch einmal verlängert? |
Die aktuellen Regeln zu Coronatests laufen am 25. November aus. Ob die Verordnung verlängert wird, ist derzeit noch nicht geklärt. / Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber
Die Coronavirus-Testverordnung trat erstmals im Juni 2020 in Kraft und wurde seitdem mehrfach angepasst. Auch für die Apotheken ist die Verordnung relevant: In ihr sind die Vergütungssystematiken festgehalten für die Coronavirus-Tests, die in Apotheken angeboten werden. Die letzte wichtige Änderung an der Vergütung gilt seit dem 30. Juni dieses Jahres. Damals hat die Bundesregierung festgelegt, dass nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf eine Erstattung des sogenannten Bürgertests haben, der zuvor für alle Personengruppen erstattet wurde. Für bestimmte Gruppen kosten die Bürgertests seitdem 3 Euro als Eigenbeteiligung. Alle anderen zahlen voll. Für die Teststellen wurde zudem das Honorar von derzeit 11,50 Euro auf 9,50 Euro abgesenkt.
Anfang September beschloss der Bundestag mit dem Coronavirus-Schutzgesetz die Verlängerung zahlreicher Sonderverordnungen, die während der Pandemie eingeführt worden waren. Beispielsweise gilt die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung nach dem Beschluss bis April 2023. Für die Testverordnung wurde jedoch nur die Ermächtigungsgrundlage bis April 2023 verlängert. Heißt konkret: Das Bundesgesundheitsministerium könnte vor dem 25. November ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates die Testregeln verlängern.
Bislang hat das BMG aber keinen Entwurf einer solchen Verlängerung vorgelegt. In weniger als drei Wochen könnte die Vergütung der Tests somit auslaufen, auch die für die Bürger wichtigen Regelungen zu den Bürgertests wären dann hinfällig. Apotheken, die Tests anbieten und über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abrechnen, müssen als Unternehmen planen können und fragen sich in diesen Tagen, wie es weitergeht mit der Testverordnung.
Nach Recherchen der PZ ist das BMG auch schon in Gesprächen mit den anderen Ministerien – insbesondere dem Bundesfinanzministerium. Schließlich kommen die Mittel für die Testvergütung aus dem Bundesamt für Soziale Sicherung. Auf Nachfrage bestätigte eine BMG-Sprecherin gegenüber der PZ auch, dass die Verordnung derzeit »in Arbeit« sei, wollte sich jedoch nicht zum aktuellen Arbeitsstand oder zur Positionierung des BMG in dieser Debatte äußern.
Klar ist: Die Zahl der durchgeführten und abgerechneten Antigentests ist in den vergangenen Monaten deutlich zurückgegangen. Alleine nach Inkrafttreten der oben genannten neuen Vergütungsregeln sank die Zahl laut Daten der KVen von rund 34 Millionen (Juni 2022) auf rund 13 Millionen (Juli 2022). Im September wurden zuletzt noch rund 9 Millionen Antigentests als Leistung abgerechnet.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.