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»Wir werden am 1. Juli kein E-Rezept haben«

Eigentlich ist die Gesetzeslage klar: Zum 1. Juli dieses Jahres müssen die technischen Voraussetzungen für die flächendeckende Anwendung des E-Rezepts stehen, ab Januar 2022 sollen dann alle Arzneimittel-Verordnungen digital abgewickelt werden. Bei einer Diskussion zur E-Rezept-Einführung äußerten sich mehrere Experten am heutigen Dienstag allerdings skeptisch. Es gebe noch sehr viele offene Baustellen.
Benjamin Rohrer
23.03.2021  16:25 Uhr
»Wir werden am 1. Juli kein E-Rezept haben«

Der Bundestag hat die Gematik mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) damit beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres die technische Infrastruktur für das E-Rezept aufzubauen. Dazu gehören unter anderem der zentrale Rezept-Server (Fachdienst), der derzeit von IBM Deutschland unter mithilfe der Zur Rose-Tochter E-Health-Tec entwickelt wird, sowie die staatliche E-Rezept-App, die von der Gematik selbst entwickelt wird. Ist dieses System entwickelt, soll schon sechs Monate später die E-Rezept-Pflicht kommen. Ärzte verordnen dann nur noch über den E-Rezept-Server. Die Patienten bringen ihre Verordnungen entweder über die Handy-Apps in die Apotheke oder über Papierausdrucke der QR-Codes, mit denen die Apotheken auf die Verordnungen zugreifen können.

So lautet zumindest der Plan. Dass aber schon ab dem 1. Juli dieses Jahres Verordnungen in ganz Deutschland über die neue Infrastruktur abgewickelt werden können, zweifeln einige Experten stark an. Beim heutigen »E-Rezept-Summit«, der unter anderem vom Apotheken-Dienstleister scanacs sowie dem Wissenschaftlichen Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) ausgerichtet wird, wurde klar, dass es auf technischer Ebene noch viele ungelöste Fragen gibt.

AOK-Experte Maywald: Problembereiche TI-Anbindung und HBA

Insbesondere Ulf Maywald, Arzneimittelexperte der AOK Plus und selbst Apotheker, wies in seinem Vortrag auf die Probleme hin. Unter anderem erinnerte er daran, dass für ein flächendeckendes E-Rezept auch möglichst alle Praxen und Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angebunden sein müssen. Laut Maywald haben sich bislang allerdings rund 80 Prozent der Praxen und etwa 60 Prozent der Apotheken an die TI angeschlossen – obwohl die gesetzlichen Anbindungsfristen schon längst abgelaufen sind. Maywald zufolge ist aber insbesondere die Ausstattung der Heilberufler mit den elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) ein Problem. Zur Erinnerung: Ärzte und Apotheker benötigen HBAs, um sich in der TI als Heilberufler zu identifizieren. Laut Maywald haben derzeit aber nur zwischen 15 und 20 Prozent der Mediziner einen HBA, bei Apothekern liege die Zahl sogar noch darunter.

Eine weitere große Hürde für das E-Rezept könnte die sogenannte NFC-Technologie werden. Denn bislang ist geplant, dass nur Versicherte mit einer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (EGK) die E-Rezept-App der Gematik nutzen können. Konkret ermöglicht es dieser Typ von EGK, dass die Versicherten sich mittels ihrer Karte in der App identifizieren. Nur wenn eine solche Identifizierung vorliegt, können die Versicherten die App nutzen. Um diese Technologie freizuschalten, benötigen die Versicherten zudem einen PIN, den sie von ihrer Krankenkasse bekommen. Viele Kassen verschicken die PINs allerdings nicht per Post – aus Datenschutzgründen. Die PZ hatte bereits darüber berichtet, dass dieses komplexe Freischalt-Verfahren die breite Nutzung des bereits verfügbaren E-Medikationsplan verhindert. Maywald erklärte, dass sich die Gematik nun nach alternativen Identifizierungsmethoden umschauen sollte.

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