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AOK-Arzneimittelexperte

»Wir werden am 1. Juli kein E-Rezept haben«

Eigentlich ist die Gesetzeslage klar: Zum 1. Juli dieses Jahres müssen die technischen Voraussetzungen für die flächendeckende Anwendung des E-Rezepts stehen, ab Januar 2022 sollen dann alle Arzneimittel-Verordnungen digital abgewickelt werden. Bei einer Diskussion zur E-Rezept-Einführung äußerten sich mehrere Experten am heutigen Dienstag allerdings skeptisch. Es gebe noch sehr viele offene Baustellen.
Benjamin Rohrer
23.03.2021  16:25 Uhr

Kompliziertes Verfahren für Ärzte

Der AOK-Experte wies auch darauf hin, dass es noch ausstehende Vertragsanpassungen gebe. Auch Gematik-Experte Hannes Neumann hatte in einem Vortrag vorher erklärt, dass das Bundesgesundheitsministerium bis zum Sommer auch noch per Verordnung die Schnittstellen zwischen der Gematik-App und den Apps anderer Anbieter vorgeben muss. Denn: Das PDSG sieht vor, dass Patienten ihre E-Rezepte aus der Gematik-App hinaus in andere Apps übertragen können. Maywald hinterfragte zudem, ob die von der Gematik beauftragte IBM Deutschland fristgerecht bis Mitte des Jahres zur Verfügung stellen werde. Eine weitere riesige Baustelle seien die Ärzte-Signaturen. Laut Maywald gibt es nach wie vor kein Verfahren, das es den Ärzten unkompliziert ermöglicht, die E-Verordnungen leicht zu unterschreiben. Vielmehr könne es so kommen, dass sich die Mediziner für jede Verordnung neu einloggen müssten. Ohnehin hätten die Krankenkassen aufgrund seiner jetzigen Konzeption nur ein »mittelbares« Interesse am E-Rezept, so Maywald. Die Kassen hätten sich gewünscht, dass es keine staatliche App-Lösung als Erstanbieter gibt, sondern mehrere Versicherten-Apps möglich sind.

Die »Zeitschiene bis zum 1. Juli« sei deshalb nicht zu halten, sagte Maywald. »Wir werden am 1. Juli kein E-Rezept haben«, so der Kassenexperte. Hinzu komme, dass viele Versorgungsbereiche ohnehin nicht an die erste Stufe des E-Rezepts angebunden seien. Hier nannte der AOK-Experte die Klinikapotheken. Dadurch dass andere Leistungserbringer erst viel später an die TI angebunden werden, würden beispielsweise Blutzuckerteststreifen, Verbandstoffe oder auch Sprechstundenbedarf weiterhin nur schriftlich verordnet werden können.

Apotheker Ralf König: Erschreckend, wie viel noch unklar ist

Auch Apotheker Ralf König, der das BMG derzeit aus dem »Health Innovation Hub« berät, erinnerte an einige offene Fragen bei der E-Rezept-Einführung. König geht zwar davon aus, dass schon in diesem Jahr bis zu 10 Prozent der Verordnungen digital abgewickelt werden können. Allerdings sei es »erschreckend, wie viel noch ungeklärt ist«, sagte König. Der Apotheker beschrieb die sogenannten »Mischverordnungen«, also Rezepte, auf denen mehrere verschiedene Produkte verordnet werden. Auch der große Markt der nicht verordnungsfähigen, aber erstattungsfähigen Produkte, wie etwa den Verbandstoffen oder der enteralen Ernährung, sei noch nicht geklärt.

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