Wie steht es um Apotheker auf Station? |
Daniela Hüttemann |
20.12.2023 11:00 Uhr |
Stationsapotheker machen zum Teil Kurvenvisiten, sind aber auch bei Visiten am Patientenbett dabei. / Foto: Getty Images/FG Trade
Krankenhausrecht ist Ländersache – daher entscheiden auch die Bundesländer einzeln, ob und wie Stationsapotheker in Krankenhäusern und Kliniken eingesetzt werden müssen. Bislang gibt es nur in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2022 eine entsprechende Verpflichtung.
Diese Regelung war eine Reaktion auf die sogenannten »Pflegemorde«. Stationsapotheker sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) stationär behandelter Patienten zu erhöhen.
Den aktuellen Stand stellte Dr. Thomas Vorwerk, von 2020 bis 2023 Präsident der ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker, im November bei der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen vor. Demnach spricht die ADKA mit allen Bundesländern über Vereinbarungen zu Stationsapothekern.
In Rheinland-Pfalz sei die Aufnahme in das Landeskrankenhausgesetz (LKG) bereits zugesagt; in Hamburg ist die Absicht im Koalitionsvertrag formuliert. Gute Chancen rechnet sich Vorwerk auch in Schleswig-Holstein und NRW aus. In Bayern und Brandenburg dagegen wurde eine Aufnahme ins jeweilige LKG abgelehnt und gilt in Sachsen als unwahrscheinlich. In einigen anderen Bundesländern stehen noch Gespräche mit den zuständigen Ministerien an.
In Niedersachsen hat man einen risikobasierten Ansatz gewählt. Das heißt, Stationsapotheker sollen vor allem dort zum Einsatz kommen, wo ein erhöhtes AMTS-Risiko für die Patienten besteht. »Das sind zum Beispiel die Schnittstellen, also Aufnahme und Entlassung, wenn die Medikation umgestellt wird«, erläuterte Vorwerk. Das Entlass-Management kann sich der Leiter der Apotheke des Klinikums Region Hannover auch als pharmazeutische Dienstleistung in den öffentlichen Apotheken gut vorstellen.
»Etwa ein Drittel der aufgenommen Patienten hat ein erhöhtes Risiko für arzneimittelbezogene Probleme (ABP) – vor allem bei ihnen sollten Stationsapotheker ein Auge auf die Medikation werfen«, so Vorwerk. Das ABP-Risiko kann beispielsweise mit dem sogenannten Meris-Score relativ schnell ermittelt werden, zeigte kürzlich eine Studie aus sächsischen Krankenhausapotheken. In diesen fließen die Nierenfunktion, die Anzahl der Arzneistoffe sowie eine risikoorientierte Bewertung dieser Arzneistoffe ein.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem das Infusionsmanagement, also die Kompatibilität verschiedener Infusionen, die neben- oder nacheinander laufen müssen, sowie der Einsatz neuartiger Behandlungen, zum Beispiel Gentherapeutika und onkolytische Viren.