| Alexander Müller |
| 10.03.2026 12:00 Uhr |
Neben dem Packungsfixum erhalten die Apotheken eine prozentuale Marge, die vor allem für die Vorfinanzierung wichtig ist. / © Imago images/Future Image
Die Apothekerschaft soll künftig mit den Krankenkassen direkt über ihr Honorar verhandeln. Und zwar nicht nur über das Fixum, sondern auch über den variablen Teil von derzeit 3 Prozent. Die Reform vom Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht die Schaffung eines neuen § 3a »Vergütungsverhandlung« in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vor.
Die ABDA ist dagegen, dass der prozentuale Zuschlag als weitere Variable Gegenstand der Verhandlungen wird, da dies Verhandlungen verkompliziere. Es handelt sich um diejenige Vergütungskomponente, die grundsätzlich die Kosten mit Warenbezug decken soll. »Hier nehmen wir keine Veränderungen an den Rahmenbedingungen, insbesondere den Kosten der Vorfinanzierung, wahr, die ein regelmäßiges Verhandeln erfordern«, heißt es in der Stellungnahme der ABDA.
Die Kassen streben dagegen seit Längerem eine Senkung des prozentualen Zuschlags an und wollen überdies den Höchstbetrag deckeln – analog zur Marge der Großhändler. Deren prozentualer Zuschlag von 3,15 Prozent ist bei 37,80 Euro gedeckelt. Entsprechend steigt das Honorar der Großhändler ab einem Herstellerabgabepreis von 1200 Euro nicht weiter an – was bei sehr teuren Therapien Probleme der Vorfinanzierung mit sich bringt.
Die Kassen verweisen selbst gern auf den Anstieg extrem hochpreisiger Arzneimittel. Die Hersteller halten dagegen, der Verweis auf den Durchschnittspreis sei irreführend, da besonders hochpreisige Therapien nur bei sehr kleinen Patientengruppen zum Einsatz kämen.
Dazu kommt, dass in der nächsten Zeit mehrere hochpreisige Therapien aus dem Patentschutz laufen oder sogar schon gelaufen sind. Der Gerinnungshemmer Xarelto (Rivaroxaban) von Bayer hat eine Umsatzgröße von rund 800 Millionen Euro. Mit dem Auslaufen des Patentschutzes im Sommer 2025 kamen Generika auf den Markt und die Kassen konnten Rabattverträge schließen. Zwar sind die Verträge geheim, Preisnachlässe von über 90 Prozent sind aber keine Seltenheit.
Stelara (Ustekinumab) ist das zweite große Präparat, das in der jüngeren Vergangenheit aus dem Patentschutz gelaufen ist, ebenfalls im Bereich von 800 Millionen Euro GKV-Ausgaben. Seit dem Patentablauf wurden Open-House-Verträge mit Rabattgrößen um die 80 Prozent vereinbart.
Und in den kommenden Jahren stehen viele weitere sogenannte Hochpreiser vor dem Eintritt der generischen Konkurrenz. Zwar wird der jeweils konkrete Zeitpunkt des Patentablaufs vom Hersteller streng geheim gehalten, aber aus Zulassung und Markteintritt lassen sich durchaus Rückschlüsse ziehen.
Das Marktforschungsunternehmen IQVIA schätzt, dass bis 2030 Präparate mit einem weltweiten Umsatz von kumuliert 15,8 Milliarden Euro aus dem Patentschutz fallen, allein in diesem Jahr wären demnach knapp 3,8 Milliarden Euro Umsatz von Generikakonkurrenz »betroffen«, 2028 sogar fast 4,1 Milliarden Euro.
Zu Arzneimitteln, die bis 2030 vor dem Patentablauf stehen, zählen Entyvio (Vedolizumab), Forxiga (Dapagliflozin), Jardiance (Empagliflozin), Tremfya (Guselkumab), Eliquis (Apixaban), Lixiana (Edoxaban), Vyndaqel (Tafamidis), Entresto (Sacubitril/Valsartan), Opdivo (Nivolumab), Imbruvica (Ibrutinib), Jakavi (Ruxolitinib), Xtandi (Enzalutamid) und Cosentyx (Secukinumab).
Gerade bei Präparaten aus den Top 10 der GKV-Ausgaben sparen nicht nur die Kassen nach den Patentabläufen Milliarden ein – gleichzeitig bricht den Apotheken ein Teil ihrer Honorierung weg. Denn auch wenn das Hochpreisergeschäft für Apotheken nicht sonderlich lukrativ ist, trägt der variable Honorarbestandteil zum Ergebnis bei. Angesichts des seit Jahren eingefrorenen Fixums ist der 3-Prozent-Zuschlag immerhin ein Bezug zur Marktentwicklung.
Die Krankenkassen wenden genau diesen Fakt gegen die Apotheken und verweisen auf die höheren Bezüge aufgrund der steigenden Arzneimittelausgaben. Die Apothekerseite hält dem entgegen, dass mit höheren Preisen auch steigende Kosten für die Apotheken einhergehen, angefangen bei der Vorfinanzierung über umsatzbezogene Gebühren und Beiträge bis hin zu dem drohenden Risiko einer Nullretaxation. Ein einziger Totalausfall wegen eines Formfehlers kann heute das komplette Jahresergebnis auffressen.
Die Kassen pochen dennoch auf Einsparungen in diesem Bereich. Sie hatten auch dem Ansinnen von Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) applaudiert, die 3-Prozent-Marge schrittweise abzusenken. Im aktuellen Reformvorhaben von Ministerin Nina Warken soll die Marge wie beschrieben Teil der Verhandlungslösung werden.
Der GKV-Spitzenverband wünscht sich, dass der »variable Anteil der Apothekenvergütung, so wie bereits heute bei der Großhandelsvergütung der Fall, gedeckelt wird«. Der Großhandelsverband Phagro läuft seinerseits genau gegen diese Deckelung Sturm, da steigende Arzneimittelpreise bei den Großhändlern »nicht zu höheren Erlösen, sondern nur zu steigenden Kosten« führten.
Die Pharmaindustrie auf der anderen Seite ist es leid, von den Kassen ständig mit den sehr hohen Kosten für Einzeltherapien öffentlich vorgeführt zu werden, die in der Praxis selten vorkämen: »Die Kosten steigen nicht im Arzneimittelbereich, sondern die Gesundheitskosten insgesamt«, so Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. »Wir haben für Arzneimittel einen Kostenanteil von 11 bis 12 Prozent – und dieser Anteil ist über die vergangenen 20 Jahre weitgehend stabil.«
Ebenfalls seit Jahren recht konstant ist laut Brakmann die Ausgabenverteilung von Generika und Originalen: Mal hätten die Innovationen einen Anteil von 48 Prozent, mal seien es 52 Prozent, aber beide Blöcke hielten sich seit Jahren ungefähr die Waage: »Und im Durchschnitt sank der Preis pro Arzneimittel sogar 2024 und 2025«, so Brakmann. Sie findet es daher irreführend, wenn bei einem Preisvergleich ein Extrembeispiel mit in die nicht volumengewichtete Berechnung eingeht und mit Zulassungen von vor zehn Jahren verglichen werde.
Ende des Monats werden die Karten neu gemischt: Dann legt die von Gesundheitsministerin Warken eingesetzte »FinanzKommission Gesundheit« ihre Ergebnisse vor. Bei den erwarteten Sparvorschlägen soll die Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro schon eingepreist sein, wie Warken inzwischen mehrfach versprochen hat.