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Cyber-Versicherungen
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Wie Apotheken sich beim E-Rezept schützen können

Dass der Betrieb beim E-Rezept durch technische Störungen empfindlich gestört werden kann, haben die Startschwierigkeiten zu Jahresbeginn gezeigt. Schäden wegen Ausfällen sind zwar noch nicht bekannt – dennoch sollten Apotheken sich Sachen E-Rezept schützen, sagt ein Experte. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 25.01.2024  09:00 Uhr
Viele Heilberufler schätzen die konkrete Gefahr als zu gering ein

Viele Heilberufler schätzen die konkrete Gefahr als zu gering ein

Ein Hackerangriff könne einen solchen Betriebsunterbrechungsschaden verursachen, ebenso könnte er demnach wie Vermögensschäden gegenüber betroffenen Personen nach sich ziehen, auf deren Daten zugegriffen wurde – Stichwort Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Er könne zudem neben dem Verlust nicht übersandter E-Rezepte zur Folge haben, dass die Hardware ausgetauscht werden müsste. Weitere Kosten könnten entstehen, wenn IT-Experten, -Forensiker und Datenschutz-Fachanwälte hinzugerufen werden müssten, um den Schaden zu beheben.

Wie Apotheken sich gegen Hackerangriffe schützen können, erklärte Julian Klare 2022 auch in einem Online-Seminar der AVWL-Akademie (hier als Interview). Aufklärung in dieser Sache scheint angebracht, denn laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Heilberufler bei Cyberrisiken noch zu passiv. Wie eine GDV-Untersuchung herausfand, verdrängten Apotheker wie Ärzte das Problem. Zwar stammt die Analyse aus dem Jahr  2019, allerdings gehe man davon aus, dass sich an dem grundlegenden Problem bis heute nichts geändert habe, so eine GDV-Sprecherin auf PZ-Anfrage.

Demnach glauben 48 Prozent der Apothekerinnen und Apotheker, dass das allgemeine Risiko von Praxen und Apotheken, Opfer eines Cyberangriffs zu werden, eher hoch beziehungsweise sehr hoch sei. Bei den Ärzten glauben dies demnach 44 Prozent. Konkret für ihre Betriebe schätzen beide Gruppen das Risiko allerdings deutlich geringer ein: Die Apotheken fürchten dies zu 23 Prozent, die Ärzte zu 17 Prozent. Dass konkret beim oder durch den E-Rezept-Betrieb Schäden entstanden sind, hat der GDV laut eigener Aussage noch nicht auf dem Schirm. Eine eigene E-Rezept-Versicherung ist demnach bislang kein Thema im GDV.

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