| Cornelia Dölger |
| 25.01.2024 09:00 Uhr |
Eine Cyberversicherung sei mittlerweile für jeden Betrieb, der mit digitalen oder personenbezogenen Daten arbeitet, notwendig. Das gelte nicht nur für die Apothekenbranche, sagt ein Versicherungsexperte. / Foto: Adobe Stock/ Gorodenkoff
Gleich nach dem verpflichtenden Start des E-Rezepts häuften sich Meldungen über technische Störungen. Es gab etwa längere Ausfälle bei Identity Providern, sodass bestimmte Versichertengruppen zeitweise keinen Zugriff auf das E-Rezept hatten. Zwar meldet die Gematik seit Längerem keine Störungen mehr, dennoch drängt sich die Frage auf, ob solche Ausfälle Schäden für die Beteiligten verursachen können und ob Apotheken sich dagegen versichern sollten.
Zumindest, meint Julian Klare, ergäben sich beim E-Rezept deutlich mehr Risiken für Apotheken als beim Muster-16-Rezept. Der unabhängige Berater von Versicherungskonzepten für die Apotheken-IT sieht die Gefahr allerdings weniger in besagten technischen Startschwierigkeiten als in gezielten Hackerangriffen auf die Apotheke. Diese seien ein wachsendes Problem, das jede Apotheke, auch kleine, treffen könne.
Grundsätzlich unterlägen digitale Daten bei kriminellen Risiken generell einem höheren Risiko als analoge, erklärte Klare auf PZ-Anfrage. Denn Cyberkriminelle stellten global eine Bedrohung dar und personenbezogene Daten seien in der heutigen Zeit bares Geld wert. Der Handel mit Daten habe laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den vergangenen Jahren enorm zugenommen.
Anders als Muster-16-Rezepte fielen E-Rezepte nicht unter die sogenannte Valorenversicherung, so Klare. Diese schützt die analogen Verordnungen auf dem Transportweg von der Apotheke ins Abrechnungszentrum gegen Risiken wie etwa den Verlust bei Unfall oder Diebstahl. Auch die Aufbewahrung der rosa Rezepte in der Apotheke ist demnach in der Regel in der Inhaltsversicherung gegen etwa Feuer, Schäden durch Leitungswasser und Diebstahl versichert.
Bei einem Hackerangriff auf das IT-System einer Apotheke hingegen bestehe in keiner der beiden Versicherungen entsprechender Schutz. Cyberversicherungen könnten das Risiko abdecken, allerdings sollten sie apothekenspezifisch zugeschnitten sein. Wichtig sei zum Beispiel, die Versicherungssumme ausreichend zu bemessen. »Einem durchschnittlichen Apothekenbetrieb empfehlen wir eine Versicherungssumme in Höhe von einer Million Euro«, so Klare. Apothekeninhaber sollten zudem darauf achten, dass der Vermögensschaden durch den Verlust von E-Rezepten mitversichert sei. Aber auch der Ersatz von Hardware und der Betriebsunterbrechungsschaden seien unverzichtbare Deckungsinhalte.
Ein Hackerangriff könne einen solchen Betriebsunterbrechungsschaden verursachen, ebenso könnte er demnach wie Vermögensschäden gegenüber betroffenen Personen nach sich ziehen, auf deren Daten zugegriffen wurde – Stichwort Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Er könne zudem neben dem Verlust nicht übersandter E-Rezepte zur Folge haben, dass die Hardware ausgetauscht werden müsste. Weitere Kosten könnten entstehen, wenn IT-Experten, -Forensiker und Datenschutz-Fachanwälte hinzugerufen werden müssten, um den Schaden zu beheben.
Wie Apotheken sich gegen Hackerangriffe schützen können, erklärte Julian Klare 2022 auch in einem Online-Seminar der AVWL-Akademie (hier als Interview). Aufklärung in dieser Sache scheint angebracht, denn laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Heilberufler bei Cyberrisiken noch zu passiv. Wie eine GDV-Untersuchung herausfand, verdrängten Apotheker wie Ärzte das Problem. Zwar stammt die Analyse aus dem Jahr 2019, allerdings gehe man davon aus, dass sich an dem grundlegenden Problem bis heute nichts geändert habe, so eine GDV-Sprecherin auf PZ-Anfrage.
Demnach glauben 48 Prozent der Apothekerinnen und Apotheker, dass das allgemeine Risiko von Praxen und Apotheken, Opfer eines Cyberangriffs zu werden, eher hoch beziehungsweise sehr hoch sei. Bei den Ärzten glauben dies demnach 44 Prozent. Konkret für ihre Betriebe schätzen beide Gruppen das Risiko allerdings deutlich geringer ein: Die Apotheken fürchten dies zu 23 Prozent, die Ärzte zu 17 Prozent. Dass konkret beim oder durch den E-Rezept-Betrieb Schäden entstanden sind, hat der GDV laut eigener Aussage noch nicht auf dem Schirm. Eine eigene E-Rezept-Versicherung ist demnach bislang kein Thema im GDV.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.