| Cornelia Dölger |
| 25.01.2024 09:00 Uhr |
Eine Cyberversicherung sei mittlerweile für jeden Betrieb, der mit digitalen oder personenbezogenen Daten arbeitet, notwendig. Das gelte nicht nur für die Apothekenbranche, sagt ein Versicherungsexperte. / Foto: Adobe Stock/ Gorodenkoff
Gleich nach dem verpflichtenden Start des E-Rezepts häuften sich Meldungen über technische Störungen. Es gab etwa längere Ausfälle bei Identity Providern, sodass bestimmte Versichertengruppen zeitweise keinen Zugriff auf das E-Rezept hatten. Zwar meldet die Gematik seit Längerem keine Störungen mehr, dennoch drängt sich die Frage auf, ob solche Ausfälle Schäden für die Beteiligten verursachen können und ob Apotheken sich dagegen versichern sollten.
Zumindest, meint Julian Klare, ergäben sich beim E-Rezept deutlich mehr Risiken für Apotheken als beim Muster-16-Rezept. Der unabhängige Berater von Versicherungskonzepten für die Apotheken-IT sieht die Gefahr allerdings weniger in besagten technischen Startschwierigkeiten als in gezielten Hackerangriffen auf die Apotheke. Diese seien ein wachsendes Problem, das jede Apotheke, auch kleine, treffen könne.
Grundsätzlich unterlägen digitale Daten bei kriminellen Risiken generell einem höheren Risiko als analoge, erklärte Klare auf PZ-Anfrage. Denn Cyberkriminelle stellten global eine Bedrohung dar und personenbezogene Daten seien in der heutigen Zeit bares Geld wert. Der Handel mit Daten habe laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den vergangenen Jahren enorm zugenommen.
Anders als Muster-16-Rezepte fielen E-Rezepte nicht unter die sogenannte Valorenversicherung, so Klare. Diese schützt die analogen Verordnungen auf dem Transportweg von der Apotheke ins Abrechnungszentrum gegen Risiken wie etwa den Verlust bei Unfall oder Diebstahl. Auch die Aufbewahrung der rosa Rezepte in der Apotheke ist demnach in der Regel in der Inhaltsversicherung gegen etwa Feuer, Schäden durch Leitungswasser und Diebstahl versichert.
Bei einem Hackerangriff auf das IT-System einer Apotheke hingegen bestehe in keiner der beiden Versicherungen entsprechender Schutz. Cyberversicherungen könnten das Risiko abdecken, allerdings sollten sie apothekenspezifisch zugeschnitten sein. Wichtig sei zum Beispiel, die Versicherungssumme ausreichend zu bemessen. »Einem durchschnittlichen Apothekenbetrieb empfehlen wir eine Versicherungssumme in Höhe von einer Million Euro«, so Klare. Apothekeninhaber sollten zudem darauf achten, dass der Vermögensschaden durch den Verlust von E-Rezepten mitversichert sei. Aber auch der Ersatz von Hardware und der Betriebsunterbrechungsschaden seien unverzichtbare Deckungsinhalte.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.