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WHO erklärt Affenpocken zum globalen Gesundheitsnotfall

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Verbreitung von Affenpocken zu einem Gesundheitsnotfall von internationaler Tragweite erklärt. Das ist nicht unumstritten. Kritiker fordern mehr Transparenz, wie solche Entscheidungen getroffen werden. Andere fordern ein forscheres Vorgehen.
Theo Dingermann
25.07.2022  13:58 Uhr

Bisher sieben globale Gesundheitsnotfälle

Es ist der siebte Gesundheitsnotfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit seit 2007. Aktuell gelten Notlagen internationaler Tragweite für SARS-CoV-2 (seit 2020) und für Polio wegen eines Anstiegs der Fälle von Polio-Wildviren und zirkulierenden Polio-Impfviren (seit 2014). Zudem wurden Notlagen internationaler Tragweite ausgerufen für den Ausbruch der Schweinegrippe H1N1 (2010), für das Zika-Virus (2016) und Ebola-Epidemien (2014 bis 2016 und 2019). Die Entscheidung der WHO, die Ebola-Epidemie in Kivu in den Jahren 2018 bis 2020 als PHEIC einzustufen, war höchst umstritten, ganz anders als die PHEIC, die am 30. Januar 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgerufen wurde.

Die Einstufung einer Epidemie als PHEIC soll die Regierungen der Mitgliedsländer dazu bewegen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausbruch einzudämmen. Hierfür sollten Ärzte und Kliniken für das Krankheitsbild sensibilisiert, für Verdachtsfälle Schutzmaßnahmen getroffen und die Bevölkerung aufgeklärt werden, wie sie sich vor einer Ansteckung schützen kann. Mit der Feststellung einer gesundheitlichen Notlage können auch zeitlich befristete Empfehlungen verbunden sein, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder zu verringern und eine unnötige Beeinträchtigung des internationalen Verkehrs zu vermeiden. Betroffene Staaten, beispielsweise in Afrika, waren in der Vergangenheit nicht immer von einer solchen WHO-Initiative begeistert.

Verfahren steht in der Kritik

Im aktuellen Fall hat der Alleingang des WHO-Generaldirektors Kritik wieder aufflammen lassen, nach der das Verfahren generell als intransparent gesehen wird. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kam bereits eine Studie aus dem Jahr 2020, die im Fachjournal »BMJ Global Health« publiziert wurde.

Gemäß Artikel I der »Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)« wird ein PHEIC unter anderem dadurch definiert, dass eine internationale Ausbreitung von Krankheiten ein Risiko für die öffentliche Gesundheit anderer Staaten darstellt und möglicherweise eine koordinierte internationale Reaktion erfordert.

Voraussetzung ist, dass die Situation ernst, plötzlich, ungewöhnlich oder unerwartet ist, dass die Situation Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit über die Landesgrenzen des betroffenen Staates hinaus hat und dass möglicherweise sofortige internationale Maßnahmen erforderlich sind.

Die Autoren der Publikation aus dem Jahr 2020 kommen zu dem Schluss, dass die Interpretation der Kriterien in der Vergangenheit oft vage waren und uneinheitlich angewendet wurden. So hätte es der Notfallausschuss oft versäumt, zu beschreiben und zu begründen, welche Kriterien erfüllt wurden.

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