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EU-Studie

Werbung für Rx-Medikamente ist »erhebliche Bedrohung«

Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente und Fehlinformationen im Zusammenhang mit Impfungen stellen laut einer EU-Studie eine Gefahr für das öffentliche Wohlergehen dar.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 02.10.2024  16:00 Uhr

Ein Unterausschuss des EU-Parlaments hat in einer internen Studie vor Desinformationen im Gesundheitswesen gewarnt und diese als »erhebliche Bedrohung für das öffentliche Wohlergehen« und die Gesundheit der Menschen bezeichnet. Die breite Öffentlichkeit sei anfällig für irreführende Inhalte, insbesondere bei emotionalen Themen, so die Studienautoren.

Zudem würden Gesundheitsdesinformationen das Vertrauen der Öffentlichkeit in Informationssysteme erheblich untergraben – Krisen wie die Covid-19-Pandemie hätten die vorherrschende allgemeine Skepsis und damit die Anfälligkeit für Desinformation noch erhöht. Die Auswirkungen: Hassreden, Fremdenfeindlichkeit, polarisierte öffentliche Debatten und angespannte demokratische Institutionen. »Erfolgreiche Desinformationskampagnen nutzen gesundheitliche Schwachstellen aus, schüren Angst und Unruhe, untergraben die wirtschaftliche Stabilität und behindern wirksame Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit«, heißt es in der Studie. Zu den Folgen gehören negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, Hindernisse bei der Entwicklung von Gesundheitskompetenz, unsachgemäße Verwendung von Medizinprodukten und die Einschränkungen bei der Beteiligung an öffentlichen Debatten. 

Internationales Problem: Werbung für Rx-Arzneimittel

Innerhalb der verschiedenen Bereiche für Gesundheitsdesinformationen sticht laut Studie das »sensible Thema« verschreibungspflichtige Medikamente und die unterschiedlichen Regeln für »D2C«-Werbung (Direct-to-consumer) heraus. In der EU sei Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel weitgehend verboten, da Bedenken hinsichtlich des inhärenten Interessenkonflikts bestehen, der sich aus der gewinnorientierten Herstellung potenziell schädlicher Arzneimittel ergibt.

In Deutschland gilt das Heilmittelwerbegesetz (§ 7 Absatz 1 HWG), welches Werbung im Zusammenhang mit Arzneimitteln hierzulande untersagt. Für Arzneimittel »als besonderes Gut« sollen keine Kaufanreize gesetzt werden. In Ländern wie den Vereinigten Staaten ist diese Praxis jedoch legal und Pharmaunternehmen arbeiten zur Werbung oft mit Social-Media-Influencern zusammen, heißt es in dem Bericht. Die globale Reichweite von Influencern, gepaart mit schwachen und veralteten nationalen Vorschriften in bestimmten Regionen, verschärfe die Herausforderung. »Trotz der strengen EU-Vorschriften zur Vermarktung dieser Produkte erweisen sie sich in der dynamischen und expansiven Landschaft der globalen sozialen Medien als unzureichend und unterstreichen die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen, um dieses Problem auf internationaler Ebene anzugehen«, wie es weiter heißt.

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