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Zukunft der Apotheke

Wenn zu viele Puzzleteile fehlen

Ist das Geschäftsmodell der Apotheken vor Ort noch zeitgemäß – und zukunftsfähig? Beide Fragen beantwortet der Apothekenökonom Professor Andreas Kaapke mit Ja – wenn Politik und Bevölkerung weiterhin die Gesundheit als hohes Gut und Arzneimittel als Ware besonderer Art anerkennen und Apotheker ihren Beruf mit Leidenschaft und Konsequenz ausüben.
Daniela Hüttemann
25.07.2023  13:45 Uhr

Zum 250-jährigen Jubiläum der Privilegierten Adler-Apotheke in Hamburg-Wandsbek hielt Professor Kaapke, Handelsforscher aus Stuttgart und Experte für den Apothekenmarkt, einen Festvortrag unter dem Titel »Die Zukunft der Apotheken – die Apotheke der Zukunft«. Der Unternehmer und Hochschullehrer ist sich sicher, dass die Apotheken vor Ort Zukunft haben, sofern es bei der Übereinkunft bleibt, dass Arzneimittel Güter besonderer Art sind und keine beliebigen Waren wie Waschmittel oder Schokolade. Dies rechtfertigt Kaapke zufolge die vielen Regelungen rund um die Arzneimittelversorgung. Manche könnten den Apotheken gängelnd erscheinen, doch seien diese Regeln zugleich ihr Schutz und untermauern ihre Berechtigung. »Wenn da jemand dran dreht, ist das ganze System passé«, befürchtet Kaapke.

Allen Verbrauchern die Chance zu geben, Arzneimittel in angemessener Zeit mit angemessener Beratung zu erhalten – das sei grundsätzlich die Daseinsberechtigung der Apotheken als eigenständige Betriebsform. »Der reine Markt würde das nicht sichern, daher greift der Staat hier völlig zu Recht regulierend ein«, so der Handels- und Marktforscher. Als Beispiele nannte er etwa Fremd- und Mehrbesitzverbot, Notdienstpflicht, Apothekenbetriebsordnung oder dass der oder die Betreibende einer Apotheke eine Approbation haben muss und die Apotheke selbstständig und in eigener Verantwortung mit persönlicher Haftung führe.

Die Regelungen glichen einem großen Puzzle, dessen Teile ineinandergreifen und nicht beliebig entfernt oder ausgetauscht werden können. »Das Problem ist, dass die Politik in der Vergangenheit immer nur einzelne Teile herausgegriffen hat«, so Kaapke. Beispiel Mehrbesitzverbot: Seit 2004 darf eine Hauptapotheke bis zu drei Filialen eröffnen. Diese relativ kleine Möglichkeit zur Filialisierung soll sicherstellen, dass alle Betriebe immer noch unter der unmittelbaren Verantwortung des Inhabers, der zugleich Kaufmann und Heilberufler ist, stehen – und dies sei auch richtig so.

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