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Coronavirus-Tests

Welche Auswirkungen hätte eine Testpflicht für Apotheken?

Seit einigen Tagen werden die Vor- und Nachteile einer einheitlichen Coronavirus-Testpflicht für Unternehmen diskutiert. Am morgigen Dienstag will die Bundesregierung in der Kabinettssitzung weitere Details zur Einführung klären. Die verantwortlichen Ressorts sprachen sich jedoch bereits dafür aus. Für Apotheken wird die Einführung einer Testpflicht aus zweierlei Hinsicht spannend.
Charlotte Kurz
12.04.2021  15:30 Uhr
Welche Auswirkungen hätte eine Testpflicht für Apotheken?

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte es bereits vor Ostern angedeutet, seit dem Wochenende werben auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Vizekanzler Olaf Scholz (beide SPD) für eine bundesweite Coronavirus-Testpflicht für Unternehmen. Zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) unter Minister Peter Altmaier (CDU) laut einem »Spiegel«-Bericht am Montag auch beigedreht. Damit soll Beschäftigten, die im Betrieb präsent sein müssen, regelmäßig Test-Angebote gemacht werden. Die Pharmazeutische Zeitung hatte bereits berichtet, dass eine Testpflicht für Unternehmen, also auch für Apotheken, bislang nur in drei Bundesländern gilt.

Um eine Entscheidung bezüglich der Einführung einer einheitlich geltenden Testpflicht zu treffen, hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) gemeinsam mit dem BMWi seit Mitte März etwa 2500 Beschäftigte und 1000 Unternehmen jeweils in einer repräsentativen Umfrage zu der bislang geltenden freiwilligen Selbstverpflichtung befragt. Laut Unternehmensbefragung bieten zurzeit mehr als die Hälfte der Unternehmen ihren Angestellten, die vor Ort arbeiten, mindestens einmal wöchentlich Tests an. Weitere Betriebe würden dies bis etwa Mitte April planen. Somit haben laut Mitteilung des BMAS »69 Prozent der Unternehmen jetzt oder in Kürze ein regelmäßiges Testangebot für ihre Beschäftigten«. Probleme bei den Test-Angeboten sei vor allem auf Grund der Kosten (43 Prozent) zurückzuführen. Ein Drittel der Unternehmen gab zudem Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit der Tests an.

Auch auf der Beschäftigtenseite zeigte die Umfrage, dass 61 Prozent der Angestellten regelmäßig Tests von ihrem Arbeitgeber erhalten. Zudem hätten 30 Prozent der restlichen knapp 40 Prozent der Beschäftigten angegeben, dass ihr Arbeitgeber die Tests in Aussicht gestellt hätten. Ein Blick auf die Unternehmensgröße ergab, dass Beschäftigte in kleinen Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern seltener ein Testangebot (etwa 40 Prozent) erhalten, als Beschäftigte in größeren Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten (64 Prozent).

Dieses Ergebnis sei »nicht zufriedenstellend«, erklärte das BMAS auf Nachfrage der PZ. »Bundesminister Hubertus Heil hat in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass er für eine verbindliche Regelung ist, falls in der Arbeitswelt nicht ausreichend getestet wird. Das Bundesarbeitsministerium hat entsprechende Regelungen für den Arbeitsschutz vorbereitet und kann diese zügig umsetzen.«

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