Weitere Evidenz für Demenzschutz durch Gürtelrose-Impfung |
| Theo Dingermann |
| 25.04.2025 10:00 Uhr |
Die Evidenz verdichtet sich, dass eine Herpes-Zoster-Impfung das Risiko für eine Demenz senken kann. / © Adobe Stock/oneinchpunch
Im Wissenschaftsmagazin »JAMA« publizierte jetzt ein Team um Dr. Michael Pomirchy von der Division of Primary Care and Population Health am Department of Medicine der Stanford University den Einfluss der Herpes-zoster-(HZ)-Impfung mit dem Lebendimpfstoff Zostavax® auf das Demenzrisiko unter Nutzung eines natürlichen Experiments in Australien.
Anfang des Monats war bereits ein Artikel erschienen, der auf Daten von Patienten in Wales basierte. Dort wurde gezeigt, dass die Impfung die Demenzinzidenz signifikant senkte. So war die Wahrscheinlichkeit einer neuen Demenzdiagnose über einen Nachbeobachtungszeitraum von sieben Jahren nach der Zoster-Impfung um 3,5 Prozentpunkte reduziert, was einer relativen Reduktion von 20 Prozent entspricht.
In der jetzt veröffentlichen australischen Studie wurde ein Ansatz gewählt, der dem der Untersuchung in Wales ähnelt, um die Auswirkungen der HZ-Impfung auf das Auftreten von Demenz in einer anderen Bevölkerung und einem anderen Gesundheitssystem zu untersuchen. Die Analysen basierten auf primärärztlichen Versorgungsdaten von 101.219 Patienten aus 65 australischen Praxen. Die Follow-up-Zeit betrug 7,4 Jahre.
Bei der Einführung des Impfstoffs in Australien gab eine Berechtigungsgrenze. Personen, die kurz vor dem 2. November 1936 geboren wurden, waren in der Alterskohorte 80+ und nicht impfberechtigt, während jene, die knapp danach geboren wurden, die also 70- bis 79 Jahre alt waren, impfberechtigt. Diese minimalen Altersunterschiede minimieren systematische Verzerrungen, da keine wesentlichen Unterschiede in Gesundheit oder Verhalten zu erwarten sind.
Die Impfbeteiligung war bei den impfberechtigten Personen signifikant höher als bei den Über-80-Jährigen (30,2 versus 6,5 Prozent). Daraus ergab sich eine signifikante Reduktion neuer Demenzdiagnosen um 1,8 Prozentpunkte. Weitere chronische Erkrankungen oder die Inanspruchnahme anderer präventiver Leistungen waren durch die Impfberechtigung nicht beeinflusst.