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Lecanemab bei Alzheimer
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Was vor dem Therapiestart zu beachten ist

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) prüft derzeit eine Zulassung von Lecanemab für die Behandlung von Alzheimer-Patienten im sehr frühen Stadium. Über korrekte Patientenauswahl, Kontrolluntersuchungen und Kosten informierten Experten bei einer Online-Veranstaltung des Science Media Centers.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 19.03.2024  09:30 Uhr
Was vor dem Therapiestart zu beachten ist

Der monoklonale Antikörper Lecanemab (Leqembi®) konnte in einer Phase-III-Studie bei Patienten mit früher Alzheimer-Erkrankung die Bildung von β-Amyloid-Plaques und das Fortschreiten der kognitiven Einbußen verlangsamen. Anfang 2023 ließ die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA das Medikament in einem beschleunigten Verfahren vorläufig zu.

Eine Entscheidung der EMA wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet. Das Komitee muss den klinischen Nutzen für die kleine Patientengruppe, den hohen Aufwand der regelmäßigen Infusionen und Kontrollen sowie das Risiko für im Einzelfall schwere Nebenwirkungen in Form von ARIA (Amyloid-Related Imaging Abnormalities) abwägen.

Privatdozentin Dr. Katharina Bürger, Leiterin der Gedächtnisambulanz am Institut für Schlaganfall- und Demenzforschung der LMU München, plädierte für eine sehr sorgfältige Patientenauswahl. »Wir wollen keinesfalls, dass diese Substanz verbrannt wird, wenn Risiken und Vorsichtsmaßnahmen nicht ausreichend beachtet werden.«

Nur für einen geringen Teil der Patienten, nämlich mit leichten kognitiven Störungen oder früher Alzheimer-Demenz, kommt Lecanemab überhaupt infrage. Bürger schätzte deren Zahl auf etwa 20.000 in Deutschland. Aber die Zahl derer, die eine Diagnose wünschen, sei zehnmal so hoch. »Das Zeitfenster für die Therapie ist sehr klein.« Asymptomatische Personen, die sich vor einer Demenz fürchten, seien keine Kandidaten und eine PET- oder Liquoruntersuchung könne nicht auf Wunsch eines Patienten erfolgen.

Ist es wirklich Alzheimer?

Sind Menschen mit milden kognitiven Störungen (MCI) identifiziert, muss die Alzheimer-Pathologie nachgewiesen werden. Nach neurologisch-psychiatrischer Untersuchung sowie Labordiagnostik erfolge eine zerebrale Bildgebung mittels MRT (Magnetresonanztomografie) und dann eine Liquor-Untersuchung oder Amyloid-PET (Positronen-Emissions-Tomografie) zum Nachweis von β-Amyloid-Plaques im Gehirn, erklärte Professor Dr. Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie in Berlin. »Damit können wir eindeutig sagen, welche Patienten infrage kommen.«

Wann kommt die Alzheimer-Früherkennung mit validen Bluttests? Bislang gebe es nur einen einzigen robusten Biomarker, nämlich das τ-Proteinfragment pTau217, berichtete Professor Dr. Frank Jessen, Leiter der Arbeitsgruppe Klinische Alzheimerforschung am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE). Dieser Bluttest werde in den nächsten Jahren auf den Markt kommen. »Viele andere Blutmarker eigenen sich für alles Mögliche, aber vermutlich nicht für die Alzheimer-Diagnostik in der Praxis.«

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