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Impfen in der Apotheke

Was vor dem Start wichtig ist

Bereits in wenigen Wochen könnten große Kampagnen zur Covid-19-Impfung in Apotheken starten. Apotheken, die in Modellprojekte zur Influenza-Impfung eingebunden sind, könnten schon eher beginnen, zum Beispiel Ende Januar oder Anfang Februar. Darauf wies Josef Kammermeier, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands (BAV), am gestrigen Mittwoch bei einem Webgespräch von Health Care Bayern hin.
Brigitte M. Gensthaler
13.01.2022  18:00 Uhr

Die entsprechende Verordnung auf Basis des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 ist am 11. Januar in Kraft getreten. Somit dürfen neben Apothekern auch Tier- und Zahnärzte Covid-19-Impfungen anbieten.

»Impfen bleibt grundsätzlich eine ärztliche Leistung, aber wir Apotheker gehören nun zum Kreis der Leistungserbringer«, betonte Kammermeier und wies auf die Voraussetzungen hin, die Apotheker erfüllen müssen, bevor sie mit der neuen Dienstleistung starten. So müssen sie entweder die Fortbildungen im Rahmen der Modellprojekte zur Grippe-Impfung oder eine der neuen Covid-19-Impfschulungen absolviert haben, für die die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer vor wenigen Tagen ein Curriculum verabschiedet hat. Viele Apothekerkammern bieten die Schulungen bereits aktiv an. 

Inhalte der Selbstauskunft

Zudem müssen die Apotheken eine Selbstauskunft abgeben, in der sie bestätigen, drei wesentliche Voraussetzungen zu erfüllen. So dürfen nur Personen, die zur Durchführung der Impfungen berechtigt sind, diese auch vornehmen; es müssen geeignete Räumlichkeit mit entsprechender Ausstattung vorhanden sein und es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen, die mögliche Schäden aus der Impfung abdeckt. Der BAV-Vize mahnte die Kollegen eindringlich, für die Betriebshaftpflicht unbedingt die Deckungszusage des Versicherers einzuholen.

Die Selbstauskunft muss von der zuständigen Landesapothekerkammer bestätigt werden. Laut Kammermeier sind die Kammern aktuell dabei, die nötigen Formulare auszuarbeiten. Diese könnten ab kommender Woche abrufbar sein.

Die Bescheinigung der Kammer ist Voraussetzung dafür, dass Apotheken Covid-19-Impfstoffe zum eigenen Gebrauch bei den Großhandlungen bestellen können. Details zum Bestellprozedere würden noch festgelegt, aber »der Bestellablauf für ein Vial erfolgt so wie heute bei der Bestellung eines Vials für Ärzte«, erklärte Kammermeier. Keiner müsse befürchten, dass Apotheker mit ihren Bestellungen den Ärzten Impfstoffe vorenthalten; aktuell gebe es keinen Impfstoffmangel.

Stichwort Impfdokumentation: Die Apotheken werden die verabreichten Impfungen über das DAV-Webportal an das Robert-Koch-Institut melden. Die technischen Vorarbeiten hierfür liefen auf Hochtouren, aber die Programmierungen könnten noch eine bis zwei Wochen dauern, sagte Kammermeier.

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