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Corona-Regeln

Was ist neu? Was kommt? Was gilt weiterhin?

Bei der letzten Schaltkonferenz vor zwei Wochen wurden zum ersten Mal Lockerungen beschlossen. Dieses Mal gibt es zumindest kleinere Erleichterungen, zum Beispiel für Eltern und ihre Kinder.
dpa
01.05.2020  11:48 Uhr

Das ist neu:

Spielplätze sollen unter Auflagen wieder öffnen. Einen einheitlichen Zeitpunkt für die Öffnung gibt es nicht, in Berlin sind die Plätze zum Beispiel schon wieder offen. Gottesdienste und Gebetsversammlungen sollen wieder zugelassen werden – unter besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes. Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste sollen im kleinen Kreis möglich sein. Kliniken sollen nicht mehr so viele Intensivbetten und Kapazitäten für Corona-Patienten frei halten. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen.

Das kommt und war schon bekannt:

Schon seit dem vorherigen Treffen ist bekannt, dass Friseure ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Passagiere der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaften müssen ab dem 4. Mai einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das wurde vertagt:

Bis 6. Mai soll ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas kommen. Länder wie Sachsen-Anhalt, das Saarland oder Bremen planen bislang für den Montag die Rückkehr bestimmter Schülergruppen. Eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme der ausgesetzten Fußball-Bundesliga und des Vereinssports wurde vertagt. Das Thema dürfte bei der Schalte kommenden Mittwoch Thema sein.

Das gilt weiterhin:

In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen. In einigen Bundesländern können größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche reduzieren und dann ebenfalls aufsperren. Für Buch-, Auto- und Fahrradhändler gilt die Quadratmeter-Begrenzung nicht. Alle Betriebe und besonders solche mit Publikumsverkehr sollen Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umsetzen.

Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder größere Konzerte bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Bars, Kneipen und Diskotheken sind weiterhin geschlossen. Für Restaurants ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt.

Studierende sind in Deutschland digital ins Sommersemester gestartet, mit Vorlesungen und Seminaren per Videostream. Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung gilt bis 18. Mai.

Nach wie vor ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum entweder nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Zu Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind nicht erlaubt. Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung, sie wurde am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert.

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, für Einkäufe, Arztbesuche, zur Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, die Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben möglich. 

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