Was hat es mit den jeweiligen Hand-Briefen auf sich? |
Carolin Lang |
25.01.2021 07:00 Uhr |
Beim sogenannten Blaue-Hand-Brief handelt es sich um offizielles Schulungsmaterial zu Arzneimitteln. Das Symbol der blauen Hand ist dem des Rote-Hand-Briefs nachempfunden und dient als Kennzeichnung dafür, dass das vorliegende Material behördlich geprüft und genehmigt wurde. Es dient als Ergänzung zur Packungsbeilage und zur Fachinformation und kann durch die zuständige Bundesoberbehörde angeordnet werden, wenn besondere Informationen zur Minimierung bestimmter Arzneimittelrisiken für erforderlich gehalten werden. Die zuständige Behörde kontrolliert und genehmigt das vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellte Material anschließend. Inhaltlich kann es sich dabei zum Beispiel um Leitfäden und Checklisten für Fachkreise oder Informationsbroschüren und Ausweise für Patienten handeln. Die Verteilung an Ärzte und Apotheker erfolgt durch den pharmazeutischen Unternehmer. BfArM und PEI stellen die Materialien außerdem online zur Verfügung. Daneben kann Apothekenpersonal das Schulungsmaterial auch über die ABDADatenbank² direkt in der Apothekensoftware abrufen.
Das Symbol der blauen Hand soll es Ärzten, Apothekern und Patienten erleichtern, das Schulungsmaterial zu erkennen und von weiteren nicht behördlich geprüften Schulungsmaterialien abzugrenzen. Dadurch sollen die Adressaten verlässlicher erreicht werden. Anlass für die im Jahr 2016 eingeführte Kennzeichnung waren Hinweise der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), dass besagtes Schulungsmaterial beim Empfänger offenbar leicht mit Werbung verwechselt und entsorgt wird, was in der Vergangenheit vereinzelt zu Medikationsfehlern führte.
Der Grüne-Hand-Brief stellt eine Besonderheit unter den Handbriefen dar. Denn es handelt sich hierbei nicht um ein offizielles Schreiben, sondern um die Mitgliederzeitschrift des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD). Darin informiert der Verband unter anderem über aktuelle Arbeiten, interne Neuerungen sowie vergangene Projekte. Die Printversion liegt viermal jährlich der PZ-Teilauflage für Universitäten bei. Das nächste Mal wird die Zulage in der kommenden Ausgabe 4 der PZ erscheinen. Alle vergangenen Ausgaben können Interessierte zudem auf der Internetseite des Verbands herunterladen.