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Rezepturarzneimittel
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Was bei wässrigen Lösungen zu beachten ist

Rezepturarzneimittel sind in der Pädiatrie besonders wertvoll. Denn nicht für jede Indikation gibt es ein Fertigarzneimittel und bei Lieferengpassen können Apotheken damit die Versorgung sicherstellen.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 25.04.2024  14:30 Uhr
Was bei wässrigen Lösungen zu beachten ist

»In der Pädiatrie geht es vor allem um flüssige und feste Darreichungsformen«, berichtete Antje Lein, Neues Rezeptur-Formularium, kürzlich beim Thüringer Apothekertag. Die Diplom-Pharmazeutin verwies auf hilfreiche Literatur: die DAC/NRF-Rezepturhinweise (dac-nrf.de) für galenische Fragstellungen sowie die Datenbank Kinderformularium, die viele evidenzbasierte Informationen zur Anwendung von Medikamenten bei Kindern enthält.

Bei der Herstellung von wässrigen Lösungen müsse man deren physikalisch-chemische und mikrobiologische Stabilität sowie das Applikationsvolumen je nach Alter beachten. Findet man keine Hinweise zur Stabilität, müsse man eventuell auf feste Arzneiformen wechseln, riet die Apothekerin. Zur Maskierung von Geruch oder Geschmack gebe es Süßungsmittel und Aromen, die aber bei Antibiotika-Säften oft nicht ausreichen.

Handelsübliche Grundlagen wie Zucker- oder Himbeersirup sowie Sorbitollösung können verdünnt werden. Aber damit werde die Rezeptur mikrobiell anfällig und müsse nachkonserviert werden, sagte die Expertin. Eine weitere Grundlage, die in Krankenhausapotheken unkonserviert hergestellt und sterilisiert wird, ist das Tragant-haltige Basissuspensionsmedium der ADKA.

Als Konservierungsmittel für Kinderarzneimittel empfahl Lein Sorbinsäure beziehungsweise die Kombination aus Kaliumsorbat und Citronensäure. Der End-pH-Wert im Medium muss dafür unter 5,5 liegen. Methyl-4-hydroxbenzoat (Methylparaben) hat einen breiteren Wirkbereich (pH 1 bis 8,5) und kann als Rezepturkonzentrat verarbeitet werden. Bei Benzoesäure/Natriumbenzoat plus Citronensäure sei ein pH-Wert unter 5 erforderlich. Achtung: Bei Säuglingen bis zwei Lebensmonaten besteht Kumulationsgefahr, da sie Benzoesäure nicht verstoffwechseln können. Soll auf ein Konservierungsmittel verzichtet werden, ist die Aufbrauchfrist stark verkürzt. Richtwert sind zwei Wochen bei Aufbewahrung im Kühlschrank.

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