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Analyse des Koalitionsvertrages

Was bedeuten die Ampel-Pläne für Apotheken?

Nun liegt er also vor – der erste Entwurf des Koalitionsvertrages von SPD, Grünen und FDP. Klar ist: Die möglichen Koalitionäre planen umfangreiche Änderungen im Apothekensystem – es geht um neue Versorgungs- und Vergütungsformen. Doch der Vertrag enthält viel mehr spannende Stellen, die erst auf den zweiten Blick zeigen, wie viel sich für die Apotheken ändern könnte. Eine Analyse.
Benjamin Rohrer
19.11.2021  18:00 Uhr

Mehrwertsteuer, Versorgungssicherheit, Digitalisierung

Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel soll auf 7 Prozent gesenkt werden. Klar ist, für Patienten und Krankenkassen wäre das eine finanzielle Entlastung, aber für Apotheken könnte dies in herben Verlusten münden. Denn: Der Kassenabschlag könnte sich dadurch indirekt erhöhen, wodurch den Apotheken letztlich weniger vom Fixhonorar übrig bleibt. Welchen Effekt diese Maßnahme haben könnte, wurde bereits während der ersten Coronavirus-Welle deutlich. Die Bundesregierung senkte damals die Mehrwertsteuer grundsätzlich auf 16 Prozent ab, was für alle Apotheken insgesamt und rein rechnerisch zu Verlusten im zweistelligen Millionenbereich führte.

Versorgungssicherheit: Als Lehre aus der Pandemie wollen die Koalitionäre dafür sorgen, dass unter anderem die Arzneimittelversorgung auch in Krisenzeiten gesichert ist. Dazu soll ein »Gesundheitssicherstellungsgesetz« beschlossen werden, mit dem unter anderem die dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen für das Personal für Gesundheitskrisen sichergestellt wird. Damit ist aber noch nicht geklärt, welche Rollen Apotheken hier erhalten sollen, etwa ob sie die dezentralen Arzneimittellager regelmäßig bestücken oder gar selbst betreiben sollen. Zudem stellt sich die Frage nach Fortbildungsmöglichkeiten, die im Rahmen der Gesundheitskrisen anstehen würden.

Digitalisierung: SPD, Grüne und FDP wollen »Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung« zur Regelversorgung machen. Ob das zu einer Bevorteilung der großen Versender und gleichzeitigen Benachteiligung der Vor-Ort-Apotheken führt, muss man abwarten. Denn: Schon heute sind viele Online-Praxen direkt mit bestimmten Versandhändlern verknüpft. Spannend ist aber auch, dass die elektronische Patientenakte (ePA) an sämtliche Akteure in der Telematikinfrastruktur angebunden werden soll. Bislang ist nur theoretisch vorgesehen, dass Apotheken arzneimittelbezogene Informationen in der ePA ergänzen. Mit dem Passus der Ampel-Koalition könnten die Rechte und Möglichkeiten für Apotheken allerdings erweitert werden.

Bürokratie: Mit dem recht radikal gewählten Verb »durchforsten« kündigen die möglichen Koalitionäre an, das SGB V auf unnötige Bürokratie und Dokumentationspflichten hin zu untersuchen. Dieser Absatz trägt eine klare, liberale Handschrift. »Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht.« Den Apothekern fallen sicherlich mehrere Vorschriften ein, die mit überbordender Dokumentation verbunden sind – beispielsweise das Präqualifizierungsverfahren. Noch viel erfreulicher ist in diesem Zusammenhang aber dieser Satz: »Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben.« Die in der Pandemie eingeführten Erleichterungen am Rabattvertragssystem könnten somit dauerhaft bleiben.

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